KfW passt Förderung für effiziente Gebäude ab 21. Juli an
Die KfW passt ihre Förderprodukte im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) an. Neue Konditionen für Heizungsförderung und Sanierungen treten am 21. Juli 2026 in Kraft.

Frankfurt am Main. Die KfW passt ihre Förderprodukte im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) an die neuen Eckpunkte der Bundesregierung an. Die Änderungen, die sowohl die Heizungsförderung als auch die energieeffiziente Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden betreffen, treten am Dienstag, 21. Juli 2026, in Kraft.
Die Grundförderung für Heizungen bleibt bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Für die erste Wohneinheit beträgt der maximale Förderbetrag 28.000 Euro. Die Förderung für selbstnutzende Eigentümer wird stärker nach Einkommen gestaffelt: Bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 30.000 Euro erhalten sie 40 Prozent Förderung. Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind profitieren von einem zusätzlichen Familienzuschlag, der das anzusetzende Einkommen um 10.000 Euro mindert.
Bis zum 20. Juli 2026 können Kunden, die bereits eine Bestätigung zum Fördervorhaben haben, ihre Anträge noch zu den bisherigen Konditionen einreichen. Ab dem 21. Juli 2026 gelten die neuen, angepassten Förderbedingungen. Neue Bestätigungen zum Antrag sind ab dem 21. Juli wieder möglich und bestehende Bestätigungen können dann für Anträge nach den neuen Konditionen genutzt werden.
Auch die Förderung energieeffizienter Sanierungen wird angepasst. Die Eckpunkte zu den neuen Förderbedingungen wurden am 8. Juli 2026 von der Bundesregierung festgelegt. Die KfW setzt diese nun um. Details zu den genauen Anpassungen bei Sanierungsmaßnahmen werden im Zuge der Implementierung bekannt gegeben.