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Bauwesen

KfW und Bund erhöhen Kredite für Familien beim Kauf sanierungsbedürftiger Immobilien

Die KfW und der Bund haben die Förderbedingungen für Familien beim Kauf und der Sanierung älterer Wohnimmobilien verbessert. Der maximale Kreditbetrag steigt, und die Anforderungen an die energetische Sanierung werden flexibler gestaltet.

11. Oktober 2026
KfW und Bund erhöhen Kredite für Familien beim Kauf sanierungsbedürftiger Immobilien

Frankfurt – Die KfW Bankengruppe und die Bundesregierung verbessern die Konditionen des Förderprogramms „Jung kauft Alt“, das Familien beim Erwerb und der Sanierung von Bestandsimmobilien unterstützt. Die Anpassungen, die am 3. August 2026 in Kraft treten, zielen darauf ab, den Immobilienerwerb für Familien mit geringem und mittlerem Einkommen zu erleichtern.

Für Familien mit einem Kind erhöht sich der maximale Förderkredit von 100.000 Euro auf 140.000 Euro. Bei Familien mit zwei Kindern steigt der Höchstbetrag auf 160.000 Euro (zuvor 125.000 Euro), und für Familien mit drei oder mehr Kindern auf 180.000 Euro (zuvor 150.000 Euro). Die Zinsen für diese Darlehen, die aus Bundesmitteln verbilligt werden, liegen aktuell bei einem effektiven Zinssatz von 0,53 Prozent über eine Laufzeit von 35 Jahren mit einer Zinsbindung von 10 Jahren.

Eine zentrale Anforderung des Programms ist die energetische Sanierung der erworbenen Immobilie innerhalb von 54 Monaten nach Förderzusage. Anstelle einer bisher erforderlichen umfassenden Generalsanierung können Förderberechtigte nun auch durch die Umsetzung einzelner Maßnahmen die Anforderungen erfüllen. Dazu gehören in der Regel der Fenstertausch, die Dämmung von Fassade und Dach sowie der Austausch der Heizungsanlage, sofern sie nicht bereits zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird.

Antragsberechtigt sind Personen, die erstmals selbstgenutztes Wohneigentum erwerben, mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt haben und deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen 90.000 Euro nicht übersteigt (zuzüglich 10.000 Euro für jedes weitere Kind). Die erworbene Immobilie muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens die Energieeffizienzklasse F aufweisen. Die Anträge werden über die Hausbanken gestellt und können mit weiteren Förderangeboten des Bundes für energieeffizientes Bauen und Sanieren (BEG) kombiniert werden.

Originalquelle: kfw.de