KfW und deutsche Garantenbanken starten neues Förderangebot für Gründer und Nachfolger
KfW, deutsche Garantenbanken, BMWK und BMF legen ab 1. November 2024 den ERP-Förderkredit für Gründungen und Nachfolgen auf. Das Programm bietet zinsgünstige Kredite und volle Risikoentlastung für Banken.

Berlin – Ein neues Förderangebot startet zum 1. November 2024 in Deutschland: der ERP-Förderkredit für Gründungen und Nachfolgen. Dieses Programm wurde gemeinsam von der KfW, den deutschen Garantenbanken sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) entwickelt, um die Finanzierung von Unternehmensneugründungen und -nachfolgen zu erleichtern.
Das Angebot stellt eine wesentliche Stärkung der Gründungs- und Nachfolgesituation dar. Es erleichtert Gründern und Nachfolgern den Zugang zu Finanzierungen und bietet den beteiligten Geschäftsbanken maximale Sicherheit. Ein zentrales Merkmal ist die vollständige Entlastung der Geschäftsbanken von den Kreditausfallrisiken durch eine 100%ige Haftung der jeweiligen Garantenbank. Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gewähren hierfür eine 80%ige Rückbürgschaft des Bundes.
"Unternehmerinnen und Unternehmer sind das Fundament unseres wirtschaftlichen Wachstums. Der Ideenreichtum und Mut von Gründerinnen und Gründern sind wesentliche Treiber für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit. Nachfolgerinnen und Nachfolger spielen eine Schlüsselrolle für die Stabilität des Mittelstands. Als Förderbank ist es unsere Aufgabe, den Unternehmergeist und die Zukunftsfähigkeit der deutschen Wirtschaftslandschaft zu stärken", erklärte Katharina Herrmann, Mitglied der KfW-Geschäftsführung.
Der ERP-Förderkredit richtet sich an Investitionen, den Erwerb von Unternehmen und die Finanzierung von Betriebsmitteln. Gefördert werden bis zu 35% des Vorhabens mit einem maximalen Kreditbetrag von 500.000 Euro. Sicherheiten müssen von den Antragstellern nicht gestellt werden. Der Antragsprozess ist transparent gestaltet: Die Antragsteller wenden sich zunächst an ihre Hausbank, die dann die weitere Antragsstellung über die Garantenbank bei der KfW übernimmt.