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Professionelle Dienstleistungen

KfW schließt Digitalisierung des Heizungsförderprozesses für Kommunen ab

Die KfW hat den letzten Schritt ihres Förderfahrplans für Heizungssubventionen umgesetzt. Kommunen können nun Nachweise digital einreichen, wodurch der Prozess für alle Kundengruppen vollständig digitalisiert ist.

9. Juli 2026
KfW schließt Digitalisierung des Heizungsförderprozesses für Kommunen ab

Frankfurt – Die KfW hat zum heutigen 26. Juni 2025 den letzten Schritt ihres Förderfahrplans in der Heizungsförderung umgesetzt. Ab sofort können auch Kommunen, die eine Zuschusszusage für den Einbau klimafreundlicher Heizungen erhalten und die Maßnahme abgeschlossen haben, die erforderlichen Nachweise digital im Online-Kundenportal einreichen.

Damit steht nun allen Kundengruppen – privaten, gewerblichen und kommunalen – ein vollständig digitaler und weitgehend automatisierter Online-Prozess für die Beantragung, Zusage, Nachreicheinreichung und Prüfung in der Heizungsförderung zur Verfügung. Dies ist über das Portal „Meine KfW“ zugänglich.

Die Fördermittel sind mit der Zusage verbindlich reserviert. Für die Umsetzung der Maßnahme haben Kunden 36 Monate ab Zusagedatum Zeit. Die Nachweise für die Auszahlung müssen nach Abschluss der Maßnahmenumsetzung innerhalb von sechs Monaten nach dem Datum der letzten Rechnung digital bei der KfW eingereicht werden.

Im Jahr 2024 sagte die KfW knapp 227.000 Anträge mit einem Volumen von 3,3 Mrd. EUR zu. Im ersten Quartal 2025 kamen rund 88.000 weitere Zusagen über 1,2 Mrd. EUR hinzu. Etwa 80 Prozent der Zusagen entfielen 2025 auf Wärmepumpen. Seit Start der Nachreicheinreichung Ende September 2024 wurden bis 31. März 2025 rund 120.000 Nachweise zur Auszahlung angewiesen.

Originalquelle: kfw.de