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Bauwesen

KfW weitet Heizungstausch-Förderung auf Mehrfamilienhäuser aus

Die KfW ermöglicht ab sofort auch privaten Eigentümern von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften die Beantragung von Zuschüssen für den Heizungstausch. Die Förderung gilt nun auch für Maßnahmen in gemeinschaftlichen Bereichen.

5. Juni 2026
KfW weitet Heizungstausch-Förderung auf Mehrfamilienhäuser aus

Frankfurt – Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erweitert ihre Heizungsförderung wie geplant auf weitere Antragstellergruppen. Ab sofort können auch private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) Zuschüsse für den Einbau klimafreundlicher Heizungen beantragen.

Die Förderung umfasst nun auch Maßnahmen an gemeinschaftlichen Teilen des Gebäudes. Die Bundesregierung stellt hierfür Haushaltsmittel zur Verfügung, die direkt von der KfW als Zuschuss ausgezahlt werden. Bei vollständigen Unterlagen und förderfähigen Vorhaben erfolgt die Zuschusszusage digital und automatisch in wenigen Minuten. Ergänzend zu den Zuschüssen bietet die KfW zinsgünstige Ergänzungskredite über die jeweilige Hausbank an.

Ziel der Förderung ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme zu beschleunigen und damit die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor zu senken. Der Basiszuschuss beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Für WEGs und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern gibt es zudem verschiedene Boni, wie etwa einen Effizienz-, Klima- oder Heizkostentauschbonus sowie einen einkommensabhängigen Bonus. Die kumulierten Zuschusskomponenten können in der Summe bis zu 70 Prozent der Kosten abdecken.

Die Anträge werden online über das Kundenportal der KfW eingereicht. Die Einführung der Heizungstausch-Förderung begann Ende Februar zunächst für selbstnutzende Eigentümer von Einfamilienhäusern. Nach der nun erfolgten Erweiterung auf Mehrfamilienhäuser und WEGs ist die nächste Stufe für Ende August geplant und schließt dann Unternehmen, Kommunen sowie Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern mit Mietwohnungen und von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften ein, sofern die Maßnahmen an einzelnen Objekten umgesetzt werden.

Originalquelle: kfw.de