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Bauwesen

KfW finanziert Aufbau des deutschen Wasserstoff-Kernnetzes

Die KfW, Deutschlands staatliche Förderbank, stellt eine Kreditlinie von 24 Milliarden Euro für ein Amortisationskonto bereit, das das künftige Wasserstoff-Kernnetz des Landes unterstützt. Das Netz ist ein zentraler Baustein für die Klimaneutralitätsziele Deutschlands.

4. Juni 2026
KfW finanziert Aufbau des deutschen Wasserstoff-Kernnetzes

Die KfW, die staatliche Förderbank Deutschlands, wird einen wesentlichen Teil der zukünftigen Wasserstoffinfrastruktur des Landes finanzieren. Die Bank hat eine Kreditlinie von 24 Milliarden Euro für ein Amortisationskonto zugesagt, das dem bundesweiten Wasserstoff-Kernnetz dient. Dieses Konto soll Einnahmeausfälle für Netzbetreiber in der Anfangsphase ausgleichen.

Das neue Wasserstoff-Kernnetz stellt eine Schlüsselkomponente der nationalen Wasserstoffstrategie der Bundesregierung dar. Ziel ist die Dekarbonisierung der Energieversorgung und wichtiger Industriezweige durch den Ersatz fossiler Brennstoffe durch klimaneutrale Alternativen. Das Netz wird durch die Umwidmung bestehender Gasleitungen und den Bau neuer, für Wasserstoff geeigneter Pipelines realisiert. Bis 2032 soll ein rund 9.040 Kilometer langes Netz entstehen, das Wasserstoffproduktionsstätten mit Industriezentren verbindet und Teil des europäischen Wasserstoffnetzes wird.

Die Bundesnetzagentur genehmigte im Oktober 2024 den gemeinsamen Antrag der Fernleitungsnetzbetreiber für den Bau des Kernnetzes. Der rechtliche Rahmen für den Bau und die Finanzierung ist im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) festgelegt. Das Netz wird von privaten Unternehmen errichtet und betrieben, wobei die Kosten über Gebühren von Wasserstoffkunden gedeckt werden sollen.

Aufgrund der anfangs geringen Nutzerzahlen können die privaten Betreiber ihre Investitions- und Betriebskosten nicht allein durch Netzentgelte decken. Das Amortisationskonto wird diese Differenz durch jährliche Zahlungen an die Betreiber ausgleichen, finanziert durch die Kreditlinie der KfW. Die erste Zahlung der KfW in Höhe von rund 172 Millionen Euro erfolgte im März 2025. Überschüssige Einnahmen aus späteren Phasen werden bis spätestens 2055 zur Tilgung der ursprünglichen Defizite in das Amortisationskonto zurückgeführt.

Die KfW handelt im Rahmen eines Treuhandauftrags für die Bundesregierung. Weitere Informationen zum genehmigten Netz und seinen Finanzierungsmechanismen sind bei der Bundesnetzagentur und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz verfügbar.

Originalquelle: kfw.de