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Bauwesen

KfW startet Förderprogramm zur Umwandlung von Gewerbe in Wohnraum

Das Bundesministerium für Wohnen und die KfW starten ein neues Förderprogramm zur Umwandlung leerstehender Gewerbeimmobilien in Wohnraum. Das Programm sieht Zuschüsse von bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit vor.

12. Oktober 2026
KfW startet Förderprogramm zur Umwandlung von Gewerbe in Wohnraum

Berlin – Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat gemeinsam mit der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) das neue Förderprogramm „Wohnraum für Gewerbetreibende“ gestartet. Ab dem 1. Juli 2026 können Eigentümer von ungenutzten Gewerbeflächen, die diese in Wohnraum umwandeln und gleichzeitig energetische Sanierungsmaßnahmen durchführen, Zuschüsse erhalten.

Die Förderung beträgt bis zu 30.000 Euro pro neu geschaffener Wohneinheit und wird aus Bundesmitteln finanziert. Anträge sind direkt bei der KfW einzureichen. Ziel des Programms ist es, die angespannte Wohnungsmarktlage, insbesondere in städtischen Zentren, zu entschärfen und gleichzeitig zur Belebung von Innenstädten beizutragen.

Melanie Kehr, Mitglied der Geschäftsführung der KfW, betonte den doppelten Nutzen der Maßnahme: „In vielen deutschen Innenstädten besteht ein klares Paradox: Einerseits Leerstand bei Büros und Ladenlokalen, andererseits ein immenser Bedarf an Wohnraum. Mit dem neuen Programm wollen wir die Umwandlung von Gewerbeflächen in Wohnraum aktiv fördern und somit zu lebendigen Stadtzentren und klimagerechter Stadtentwicklung beitragen.“

Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen die Anpassung der Gebäudestruktur, Änderungen der Grundrisse und der Innenausbau für die Wohnnutzung. Die neu geschaffenen Wohneinheiten müssen mindestens den energetischen Standard „Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien“ (EH 85 EE) erfüllen. Für denkmalgeschützte Gebäude gilt der Standard „Effizienzhaus Denkmal EE“. Nach Genehmigung des Antrags haben die Antragsteller 54 Monate Zeit für die Umsetzung des Vorhabens. Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung und Nachweis der förderfähigen Kosten und des erreichten Energiestandards.

Originalquelle: kfw.de