📣 Senden Sie uns Ihre Pressemitteilung
Seite aktualisiert sich alle 15 Minuten
Bauwesen

KfW und Bundesbauministerium verbessern Konditionen für klimafreundlichen Neubau

Das Bundesbauministerium und die KfW senken ab 2. März 2026 die Förderzinsen für klimafreundliches Bauen. Der Effizienzhaus 55-Standard wird mit einem Signalzins ab 1 % gefördert.

9. Juni 2026
KfW und Bundesbauministerium verbessern Konditionen für klimafreundlichen Neubau

Berlin – Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und die KfW passen die Förderbedingungen für den energieeffizienten Neubau an. Ab dem 2. März 2026 werden die Konditionen im Programm „Klimafreundlicher Neubau“ attraktiver gestaltet, um die Bautätigkeit im Wohnungssektor zu beleben.

Im Fokus der Anpassungen steht die Zinsverbilligung für den „Effizienzhaus 55“-Standard. Private und gewerbliche Investoren können ab diesem Datum ein KfW-Darlehen mit einem effektiven Jahreszins von einem Prozent beantragen. Die Laufzeit beträgt zehn Jahre, wovon zehn Jahre zinsfestgeschrieben sind. Diese zeitlich befristete Förderung, die bereits Mitte Dezember wieder aufgenommen wurde, zielt auf die Realisierung geplanter Bauvorhaben mit vorliegender Baugenehmigung ab.

Auch für höhere Energiestandards gibt es günstigere Konditionen. Der „Effizienzhaus 40“-Standard wird mit einem effektiven Jahreszins von 0,6 Prozent gefördert. Seit dem Start des Programms wurden bereits Kredite für rund 17.000 Wohneinheiten zugesagt.

Zusätzlich zu den Krediten werden auch die Zuschüsse für kommunale Bauvorhaben erhöht. Melanie Kehr, im KfW-Vorstand für die Inlandsförderung zuständig, betonte die Notwendigkeit, den Wohnungsbau zu beschleunigen. „Wir senken die Zinsen für klimafreundliches Bauen deutlich und sorgen so dafür, dass sich Wohnungsneubau finanziell besser rechnet“, erklärte Kehr. Sie hob hervor, dass die verbesserten Konditionen Investoren, Mietern und der Gesellschaft insgesamt zugutekommen.

Die Förderung ist abhängig von der Verfügbarkeit der Bundesmittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Details zu den Konditionen sind auf der Website der KfW abrufbar.

Originalquelle: kfw.de