KfW öffnet ERP-Gründerkredit StartGeld für gemeinnützige Unternehmen
Die KfW erweitert ab dem 1. Februar das Förderprogramm ERP-Gründerkredit – StartGeld auf gemeinnützige Unternehmen. Dies folgt auf eine parlamentarische Entscheidung zur Ausweitung der Förderung für das Allgemeinwohl orientierte Geschäftsmodelle.

Die Förderbank KfW gibt ab dem 1. Februar 2026 erstmals auch gemeinnützigen Unternehmen Zugang zum ERP-Gründerkredit – StartGeld. Bislang war diese Fördermaßnahme ausschließlich kommerziellen Gesellschaften vorbehalten.
Die Ausweitung des Programms wurde durch den Deutschen Bundestag im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplangesetz 2026 beschlossen. Zukünftig können neben Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht auch alle Unternehmen, die sich dem Gemeinwohl widmen, antragsberechtigt sein. Dies schließt kleine gewerbliche Sozialunternehmen ebenso ein wie kleine gemeinnützige Organisationen.
Das Förderangebot richtet sich an Gründer, junge Unternehmen und Freiberufler. Sie können Kredite bis zu 200.000 Euro erhalten, die bis zu fünf Jahre nach Geschäftsaufnahme beantragt werden können. Die KfW übernimmt dabei 80 Prozent des Ausfallrisikos für die Hausbank des Antragstellers, was die Kreditvergabe erleichtert. Die Mittel können für Investitionen und laufende Betriebskosten verwendet werden.
Mit dieser Maßnahme bekräftigt die KfW ihr Engagement für die Förderung von Unternehmen, die soziale Aspekte in ihrem Geschäftsmodell verfolgen und einen positiven gesellschaftlichen Beitrag leisten. Die Erweiterung zielt darauf ab, die Finanzierung für eine breitere Palette von Organisationen zu verbessern, die dem Allgemeinwohl dienen.