Behörden in Kishtwar beschränken digitale Medieninhalte für zwei Monate
Die Verwaltung des Bezirks Kishtwar in Jammu und Kaschmir hat ein zweimonatiges Verbot für die Verbreitung von Falschmeldungen und provokativen Inhalten erlassen, das auch Journalisten und Influencer betrifft.
Die Bezirksverwaltung von Kishtwar hat am 3. November ein Dekret erlassen, das die Verbreitung von als provokativ eingestuften Inhalten und Falschmeldungen in digitalen Medien einschränkt. Die Anordnung stützt sich auf Paragraf 163 des neuen indischen Strafprozessrechts (BNSS) und zielt darauf ab, die öffentliche Ordnung zu wahren.
Das Dekret untersagt insbesondere den Einsatz von „Reaktionsvideos“ und manipuliertem Material, das zur Einschüchterung oder Aufhetzung von Personen oder Gruppen beitragen könnte. Die Verwaltung stellt klar, dass konstruktive Kritik und journalistische Arbeit grundsätzlich geschützt bleiben, betont jedoch, dass die Berufsbezeichnung als Journalist oder Influencer keinen rechtlichen Schutz bietet, wenn Inhalte die öffentliche Ruhe gefährden.
Zur Umsetzung der Maßnahmen muss die zuständige Informationsstelle ein Verzeichnis aller digitalen Medienbetreiber und deren Administratoren im Bezirk erstellen. Die Polizei ist angewiesen, Verstöße proaktiv zu ermitteln und Beweise zu sichern.
Die Region Jammu und Kaschmir verzeichnet seit Jahren eine restriktive Politik gegenüber digitalen Kommunikationswegen. Die erneute Anordnung folgt auf frühere Maßnahmen wie VPN-Sperren und Internetabschaltungen, was in der Medienlandschaft regelmäßig Debatten über die Pressefreiheit auslöst.