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Bauwesen

Kojamo lädt zur Hauptversammlung ein – Dividendenantrag 0,39 Euro pro Aktie

Kojamo Oyj (Lumo Kodit) hat seine Aktionäre zur Hauptversammlung am 16. März 2023 eingeladen. Die Versammlung wird den Jahresabschluss behandeln und über eine Dividende von 0,39 Euro pro Aktie entscheiden.

19. Juni 2026
Kojamo lädt zur Hauptversammlung ein – Dividendenantrag 0,39 Euro pro Aktie

Helsinki – Das Immobilienunternehmen Kojamo Oyj, auch bekannt für seine Lumo-Wohnungen, hat seine Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, den 16. März 2023, um 10:00 Uhr im Pikku-Finlandia in Helsinki eingeladen. Auf der Versammlung wird der Jahresabschluss für 2022 genehmigt, und der Vorstand schlägt eine Dividende von 0,39 Euro pro Aktie vor.

Die Tagesordnung sieht auch die Genehmigung des Jahresabschlusses für 2022 gemäß dem Vorschlag des Vorstands vor. Der Vorstand empfiehlt, 37.110.542 Euro der ausschüttungsfähigen Mittel des Unternehmens in Höhe von 251.059.319 Euro als Dividende auszuschütten, was 0,39 Euro pro Aktie entspricht. Der vorgeschlagene Stichtag für die Dividendenzahlung ist der 20. März 2023, die Auszahlung ist für den 5. April 2023 geplant.

Weitere Punkte auf der Tagesordnung sind ein Beschluss über die Entlastung der Vorstandsmitglieder und des CEO für das Geschäftsjahr 2022. Der Vorstand schlägt außerdem die Genehmigung des Vergütungsberichts für die Leitungsorgane vor, wobei dieser Beschluss eine beratende Funktion hat.

Der Nominierungsausschuss der Aktionäre hat Vorschläge zur Anzahl der Vorstandsmitglieder, deren Vergütung und Wahl unterbreitet. Der Nominierungsausschuss schlägt vor, die aktuelle Größe des Vorstands von sieben Mitgliedern beizubehalten. Die vorgeschlagenen jährlichen Honorare umfassen 72.500 Euro für den Vorstandsvorsitzenden, 43.000 Euro für den stellvertretenden Vorsitzenden und 36.000 Euro für die übrigen Mitglieder. Eine Sitzungsentschädigung von 700 Euro pro Sitzung wird ebenfalls vorgeschlagen.

Aktionäre haben die Möglichkeit, die Hauptversammlung per Webcast zu verfolgen. Eine Vorabstimmung ist ebenfalls möglich; detaillierte Anweisungen finden sich auf der Website des Unternehmens. Über den Webcast können jedoch keine Fragen gestellt oder Gegenanträge eingebracht werden.

Originalquelle: yritys.lumo.fi