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Anwaltskanzlei reicht Klage gegen PicS N.V. wegen Anlegerinteressen ein

Die Anwaltskanzlei Bronstein, Gewirtz & Grossman hat eine Sammelklage gegen PicS N.V. eingereicht und behauptet, das Unternehmen habe in seinem Börsengangsprospekt irreführende Angaben gemacht, die Anlegern geschadet hätten.

11. Juli 2026
Anwaltskanzlei reicht Klage gegen PicS N.V. wegen Anlegerinteressen ein

Die Anwaltskanzlei Bronstein, Gewirtz & Grossman LLC hat eine Sammelklage gegen PicS N.V. und bestimmte seiner Führungskräfte eingereicht. Die Klage behauptet Verstöße gegen die bundesstaatlichen Wertpapiergesetze im Zusammenhang mit dem Börsengang (IPO) des Unternehmens am 30. Januar 2026.

Die Klageschrift besagt, dass PicS N.V. und seine Geschäftsleitung es versäumt haben, wesentliche Informationen offenzulegen. Laut einem internen Prüfbericht vom Dezember 2025 wurden Mängel in den Kreditbewertungsverfahren des Unternehmens festgestellt, die erhebliche Verbesserungen erforderten. Infolgedessen stufte das Unternehmen etwa 590 Millionen R$ an Kreditengagements von Stufe 2 auf Stufe 3 um, was zu einer zusätzlichen erwarteten Kreditverlustrückstellung (ECL) von rund 88 Millionen R$ im vierten Quartal 2025 führte.

Weitere Vorwürfe besagen, dass das Unternehmen im vierten Quartal 2025 eine höhere als angegebene Ausfallquote der Stufe 3 von über 7 % verzeichnete, was erheblich über den historischen Werten liegt. Laut den Klägern deuten diese Probleme darauf hin, dass PicS N.V. die Wirksamkeit seiner Kreditmodelle und Vergabepraktiken bei der Bewertung und Steuerung von Kreditrisiken überschätzt hat. Dem Unternehmen wird außerdem vorgeworfen, dass sich die Kreditqualität der Kunden verschlechtert hat, das Ausfallrisiko gestiegen ist und die Kreditausfälle zugenommen haben, als das Unternehmen in risikoreichere Kreditprodukte expandierte.

Peretz Bronstein, Gründungspartner von Bronstein, Gewirtz & Grossman LLC, erklärte: „Unsere Praxis konzentriert sich auf die Rückerstattung von Anlegerkapital und die Sicherstellung der Unternehmensverantwortung, was zur Aufrechterhaltung der wesentlichen Integrität des Marktes beiträgt.“ Anleger, die PicS-Wertpapiere im Rahmen des IPOs erworben und Verluste erlitten haben, werden ermutigt, sich mit der Anwaltskanzlei in Verbindung zu setzen. Die Frist für die Beantragung der Ernennung zum Hauptkläger ist der 4. August 2026.

Originalquelle: globenewswire.com