Anwaltskanzlei untersucht KI-gestützte Marketingpraktiken bei DraftKings
Shapiro Haber & Urmy prüft Sammelklagemöglichkeiten gegen DraftKings wegen des Vorwurfs der algorithmischen Ausnutzung von Nutzerdaten.
Die Bostoner Anwaltskanzlei Shapiro Haber & Urmy, LLP untersucht die Geschäftspraktiken von DraftKings im Zusammenhang mit dem Einsatz künstlicher Intelligenz. Im Fokus steht der Vorwurf, dass der Wettanbieter Algorithmen genutzt habe, um Spieler zu identifizieren, die besonders anfällig für Verluste oder exzessives Spielverhalten sind, um diese gezielt mit Bonusangeboten zu weiteren Wetten zu bewegen.
Die Kanzlei prüft, inwieweit dieses Vorgehen gegen Datenschutzbestimmungen und die Glücksspielregulierungen des US-Bundesstaates Massachusetts verstößt. Letztere untersagen den Einsatz automatisierter Entscheidungssysteme, wenn diese bekanntlich oder mutmaßlich die Spielsucht fördern. Die Untersuchung soll klären, ob der Konzern seine Verantwortung im Bereich des verantwortungsvollen Glücksspiels zugunsten der Umsatzsteigerung verletzt hat.
Betroffene Nutzer, die entsprechende Angebote erhalten haben oder durch ihr Spielverhalten auf der Plattform finanzielle Einbußen erlitten haben, werden von der Kanzlei zur Kontaktaufnahme aufgefordert. Es wird derzeit geprüft, ob eine Klage auf Basis des Verbraucherschutzrechts eingereicht wird.