Anwaltskanzlei untersucht Hermès: Mögliche Rückerstattungen für Verbraucher nach Abschaffung von Zöllen
Die Anwaltskanzlei Edelson Lechtzin LLP untersucht, ob Hermès die Preise für Luxusgüter aufgrund von Zöllen erhöht und diese nicht an Verbraucher zurückerstattet hat, nachdem der Oberste Gerichtshof der USA die Zölle aufgehoben hatte.

Die auf Klassenklagen spezialisierte Anwaltskanzlei Edelson Lechtzin LLP hat eine Untersuchung möglicher Klassenklagen gegen Hermès eingeleitet. Die Ermittlungen konzentrieren sich darauf, ob das Luxusgüterunternehmen die Preise für Produkte wie Handtaschen, Lederwaren, Schals und Uhren als Reaktion auf die von der Trump-Regierung verhängten Zölle erhöht hat. Untersucht wird, ob Hermès die darauf basierenden Preiserhöhungen anschließend nicht an die Kunden zurückerstattet hat, insbesondere nachdem der Oberste Gerichtshof der USA diese Zölle für ungültig erklärt hatte.
Seit Anfang 2025 wurden weitreichende Zölle auf Importgüter erhoben, was viele Unternehmen dazu veranlasste, die Einzelhandelspreise zur Deckung der zusätzlichen Kosten zu erhöhen. Am 20. Februar 2026 entschied jedoch der Oberste Gerichtshof der USA, dass die unter dem Gesetz über internationale Notstandsmaßnahmen (IEEPA) erlassenen Zölle rechtswidrig seien, und erklärte die entsprechenden Zollanordnungen für nichtig.
Nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs wurden Importeure, die diese IEEPA-Zölle entrichtet hatten, berechtigt, Rückerstattungen von der Bundesregierung zu beantragen. Die Untersuchung von Edelson Lechtzin LLP zielt darauf ab festzustellen, ob Hermès die Preise zur Deckung der Zölle erhöht hat, die daraus resultierenden Überzahlungen von den Verbrauchern einbehielt und nun möglicherweise in der Lage ist, dieselben Zölle von der Regierung zurückzufordern, was zu einer doppelten Einnahme auf Kosten der Verbraucher führen könnte.
Verbraucher, die Hermès-Produkte während des Zeitraums, in dem diese Zölle in Kraft waren, gekauft haben und glauben, dass ihnen zu viel berechnet wurde, werden ermutigt, sich mit Edelson Lechtzin LLP in Verbindung zu setzen, um mehr über ihre Rechte zu erfahren. Die Kanzlei weist darauf hin, dass es sich um eine laufende Untersuchung handelt und bisher keine Klage eingereicht wurde.