Anwaltskanzlei erinnert Celsius Holdings-Aktionäre an Sammelklage
Die Anwaltskanzlei Robbins LLP hat Aktionäre von Celsius Holdings, Inc. (NASDAQ: CELH) über eine eingereichte Sammelklage informiert. Die Klage betrifft Käufer von Wertpapieren des Unternehmens zwischen dem 21. Februar und dem 3. Juni 2025.

Die Anwaltskanzlei Robbins LLP hat Aktionäre der Celsius Holdings, Inc. (NASDAQ: CELH) darüber informiert, dass eine Sammelklage in ihrem Namen eingereicht wurde. Die Klage wurde für alle Personen und Entitäten eingeleitet, die Celsius Holdings-Wertpapiere zwischen dem 21. Februar 2025 und dem 3. Juni 2025 erworben haben.
Die Klageschrift behauptet, dass Celsius Holdings falsche oder irreführende Angaben zu seinem Geschäft und Betrieb gemacht hat. Es wird davon ausgegangen, dass Anleger ihre Anlageentscheidungen auf diesen Angaben beruhten.
Robbins LLP gibt an, dass Details zur Klage und etwaigen Ansprüchen später bekannt gegeben werden. Aktionäre, die Verluste mit ihren Celsius Holdings-Investitionen im angegebenen Zeitraum erlitten haben, werden ermutigt, sich für weitere Informationen über ihre Rechte an Robbins LLP zu wenden.
Zusätzliche Informationen über die Sammelklage und ihren Fortgang sind auf der Website der Anwaltskanzlei verfügbar. Aktionäre haben eine Frist für die Teilnahme an der Klage, die separat bekannt gegeben wurde.