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Reise

Klage gegen Fluggesellschaften wegen Verkauf "fensterloser" Fensterplätze

Ein Bundesrichter in Kalifornien lehnte den Versuch der United Airlines ab, eine Sammelklage wegen "fensterloser" Fensterplätze abzuweisen. Der Fall stellt die Erwartungen von Kunden in Frage, die extra für einen Fensterplatz bezahlen.

8. Juli 2026
Klage gegen Fluggesellschaften wegen Verkauf "fensterloser" Fensterplätze

Ein Bundesrichter in Kalifornien hat diese Woche die Abweisung eines Antrags der United Airlines genehmigt, eine im vergangenen Jahr eingereichte Sammelklage wegen der Bepreisung von "fensterlosen" Fensterplätzen abzuweisen. Der Fall hat die Frage aufgeworfen, was Kunden vernünftigerweise erwarten können, wenn sie einen Aufpreis für einen Fensterplatz zahlen.

United hatte argumentiert, dass ein "Fensterplatz" keine Aussicht nach außen verspricht und dass die Verwendung des Begriffs "Fenster" in Bezug auf einen Sitzplatz keine Garantie für eine Außenansicht darstellt. US-Bezirksrichter James Donato wies jedoch darauf hin, dass die Ticketbedingungen, Bordkarten und Buchungsbildschirme von United ausdrücklich besagen, dass Fensterplätze an zahlende Passagiere vergeben werden. "Mehr ist in diesem Stadium nicht erforderlich, damit die Klagen wegen Vertragsbruchs fortgesetzt werden können", sagte der Richter.

Die Kläger, die die Klage eingereicht haben, behaupten, dass sie extra für Fensterplätze bezahlt haben, aber dann Plätze neben fensterlosen Wänden zugewiesen bekamen, was ihrer Meinung nach eine Verletzung der vertraglichen Zusagen der Fluggesellschaft darstellt. Eine ähnliche Sammelklage wurde gegen Delta Air Lines von derselben Anwaltskanzlei eingereicht, mit vergleichbaren Behauptungen.

Der Ausgang dieser Fälle könnte beeinflussen, wie Fluggesellschaften bestimmte Sitzplätze bepreisen und vermarkten, insbesondere solche, die als Fensterplätze ausgewiesen sind. Während United und Delta angeblich nicht offen über den fehlenden Ausblick von bestimmten Sitzen informierten, weisen Konkurrenten wie American Airlines und Alaska Airlines während des Buchungsvorgangs ausdrücklich darauf hin.

Die Reaktionen der Anleger scheinen von diesen rechtlichen Herausforderungen unbeeindruckt zu sein: Die Aktienkurse von United sind im vergangenen Jahr um über 54 % gestiegen, während die Aktien von Delta um fast 72 % zulegten.

Originalquelle: fastcompany.com