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Bauwesen

LBV kritisiert Teublitzs Pläne für Gewerbegebiet im Klimaschutzwald

Der LBV kritisiert, dass Teublitz trotz eines gekippten Bebauungsplans an einem Gewerbegebiet im Wald festhält. Der Stadtrat will über neue Rodungspläne entscheiden.

12. Oktober 2026
LBV kritisiert Teublitzs Pläne für Gewerbegebiet im Klimaschutzwald

Der Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) kritisiert die Stadt Teublitz scharf für ihre fortgesetzten Pläne, ein rund 20 Hektar großes Gewerbegebiet in einem Staatswald zu errichten. Dies geschieht, obwohl der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) einen früheren Bebauungsplan im Jahr 2021 nach einer Klage des LBV für unwirksam erklärt hatte.

Der Stadtrat von Teublitz plant, am Donnerstag einen überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans zu billigen. Dies würde die erneute öffentliche Auslegung und die Beteiligung von Fachstellen einleiten. „Die Planungen für ein Gewerbegebiet in einem Klimaschutzwald haben eine fatale Signalwirkung“, kritisierte LBV-Geschäftsführer Helmut Beran. Er forderte die Bayerische Staatsregierung auf, Staatswälder nicht mehr für Bau- und Gewerbegebiete zur Verfügung zu stellen, und die Stadt Teublitz, diese Planung einzustellen.

Kritiker betonen die Bedeutung des betroffenen Waldgebiets, das auch vitalen Sumpfwäldern mit Erlenbeständen Platz bietet. Dieses Gebiet hatte trotz extremer Hitze und Trockenheit im Sommer 2022 kaum Schäden davongetragen, was seine Widerstandsfähigkeit und seinen Wert für den regionalen Klimaschutz unterstreicht. Die geplante Rodung würde auch die Wasserversorgung der Teublitzer Weiher beeinträchtigen.

Der LBV verweist zudem auf ablehnende Stellungnahmen von Fachbehörden in der Vergangenheit. Auch wenn die Stadt nun versucht, die vom VGH beanstandeten Punkte durch neue Gutachten auszuräumen, sieht der LBV das grundsätzliche Problem des Standorts mitten im Wald ungelöst. Der Verband warnt vor einem Präzedenzfall für die Nutzung von Staatswäldern als potenzielle Gewerbegebiete.

Originalquelle: lbv.de