Frist für Sammelklage gegen Honeywell Aerospace läuft ab
Investoren, die Honeywell Aerospace-Aktien zwischen Juni und September 2026 erwarben, können sich bis zum 23. November als Hauptkläger registrieren.

Die Anwaltskanzlei Rosen Law Firm hat eine Frist bis zum 23. November 2026 gesetzt, innerhalb derer Investoren, die Honeywell Aerospace-Stammaktien zwischen dem 29. Juni 2026 und dem 1. September 2026 erworben haben, als Hauptkläger in einem laufenden Wertpapierbetrugsverfahren auftreten können.
Der Klageschrift zufolge soll Honeywell Aerospace Anleger durch die Verschleierung kritischer Lieferengpässe getäuscht haben, die einen unverhältnismäßigen Einfluss auf die Umsatz- und Ertragslage des Unternehmens hatten. Des Weiteren wird das Unternehmen verdächtigt, gegen Anforderungen des False Claims Act verstoßen zu haben, insbesondere im Zusammenhang mit versäumten Cybersicherheitsvorgaben für Regierungsaufträge.
Bisher wurde noch keine Sammelklage gerichtlich zertifiziert. Investoren sind bis zu diesem Zeitpunkt rechtlich nicht an die Kanzlei gebunden und haben die Wahl, eigene Vertreter zu beauftragen oder abzuwarten. Das Verfahren basiert auf einer Erfolgshonorarbasis, wodurch für die Kläger keine direkten Auslagen entstehen.