Frist für Sammelklage gegen UP Fintech läuft Ende Dezember ab
Anleger von UP Fintech Holding Limited haben bis zum 28. Dezember 2026 Zeit, sich als Hauptkläger für das laufende Wertpapierverfahren zu melden.

Die Anwaltskanzlei Levi & Korsinsky, LLP hat eine Fristsetzung für betroffene Investoren von UP Fintech Holding Limited veröffentlicht. Wer zwischen dem 22. April 2024 und dem 2. Juni 2026 Wertpapiere des Unternehmens erworben hat, kann bis zum 28. Dezember 2026 den Status als Hauptkläger in einer Sammelklage beantragen.
Im Kern der Klage steht der Vorwurf, dass UP Fintech Anleger bezüglich der Einhaltung regulatorischer Anforderungen durch die chinesischen Behörden getäuscht hat. Entgegen der in Geschäftsberichten gemachten Zusagen zur Einstellung unlizenzierter Aktivitäten im Festlandchina, deuten behördliche Erkenntnisse darauf hin, dass die illegale Geschäftspraxis fortgeführt wurde.
Die im Mai 2026 offengelegten Verstöße führten zu Bußgeldern und Gewinnabschöpfungen in Höhe von rund 411,2 Millionen Yuan. Die Nachricht verursachte einen erheblichen Kursverfall der Aktie und belastete das Ergebnis des ersten Quartals 2026 schwer.
Betroffene Anleger können sich im Rahmen des laufenden Verfahrens um Schadensersatz für ihre Verluste bemühen.