Hersteller von LED-Treibern beachten aktualisierte EU-Chemikalienvorschriften ab 2026
Neue und aktualisierte EU-Chemikalienvorschriften, darunter RoHS 3.0 und REACH SVHC, werden die Herstellung und den Verkauf von LED-Treibern auf dem EU-Markt ab 2026 beeinflussen. Hersteller müssen die Konformität ihrer Produkte sicherstellen.

Ab 2026 müssen Hersteller und Importeure von LED-Treibern für den europäischen Markt aktualisierte Chemikalienvorschriften, insbesondere RoHS 3.0 und REACH SVHC, beachten. Diese Richtlinien legen strengere Kontrollen für bestimmte gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten fest, einschließlich der Komponenten und Gehäuse von LED-Treiberschaltungen.
Die RoHS 3.0-Richtlinie (2015/863) beschränkt die Konzentration von zehn Substanzen. Dazu gehören Blei, Quecksilber und sechswertiges Chrom mit einer maximalen Konzentration von 0,1 % (1000 ppm) in den meisten Materialien und Cadmium mit 0,01 % (100 ppm). Darüber hinaus verbietet die Richtlinie vier Phthalate (DEHP, BBP, DBP, DIBP) bei einer Konzentration von 0,1 %.
Die REACH SVHC (Substances of Very High Concern)-Kandidatenliste ist eine separate EU-Chemikalienverordnung, die zweimal jährlich aktualisiert wird. Sie enthält über 250 Stoffe, und deren Verwendung kann eine Informationspflicht gegenüber Kunden auslösen, wenn die Konzentration eines Stoffes 0,1 Gewichtsprozent in einem Produkt überschreitet. Seit 2021 ist auch eine Meldung an die SCIP-Datenbank für Produkte, die SVHCs enthalten, erforderlich.
Hersteller wie Ningbo Mengting Outdoor Implement Co., LTD. müssen sicherstellen, dass ihre Lieferketten diese Vorschriften einhalten und umfassende Konformitätsdokumentation bereitstellen können. Dazu gehören Konformitätserklärungen (DoC), Prüfberichte von akkreditierten Drittanbietern, REACH SVHC-Deklarationen und SCIP-Datenbankreferenzen. Eine reine CE-Kennzeichnung oder RoHS-Zertifizierung ist nicht ausreichend; eine vollständige Dokumentation ist für die Überprüfung der Konformität unerlässlich.