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Technologie

Gutachten: KI-Antworten sind Inhalte der Suchmaschinenanbieter

Ein im Juni 2026 veröffentlichtes Rechtsgutachten legt fest, dass KI-generierte Antworten in Suchmaschinen als eigene Inhalte der Anbieter gelten und diese dafür verantwortlich sind.

23. Juli 2026
Gutachten: KI-Antworten sind Inhalte der Suchmaschinenanbieter
Bild ist eine KI-generierte Illustration

Ein am 25. Juni 2026 veröffentlichtes Rechtsgutachten der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) klassifiziert KI-generierte Antworten in Suchmaschinen als eigene Inhalte der Anbieter. Die Untersuchung, erstellt von Prof. Dr. Jan Oster und Prof. Dr. Christoph Busch im Auftrag der Medienanstalten, wurde auf dem Hamburger Mediensymposium vorgestellt.

Das zentrale Ergebnis des Gutachtens ist, dass Suchmaschinenanbieter die Verantwortung für die von ihnen durch KI generierten Antworten tragen. Dies gilt uneingeschränkt, auch wenn die Antworten auf Informationen aus externen Quellen basieren oder „halluziniert“ sind. Die Gutachter stellen klar, dass das Haftungsprivileg des Digital Services Act (DSA) hier nicht greift, da es Plattformen nur als neutrale Vermittler fremder Inhalte schützt.

Bei der Einbindung von Links zu fremden Inhalten agieren KI-Suchmaschinen aus Sicht der Gutachter als Medienintermediäre. Eva-Maria Sommer, Direktorin der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein, betonte die Notwendigkeit transparenter Kriterien für die Auswahl und Platzierung von Links, um die Sichtbarkeit journalistischer Medien zu gewährleisten. "Die Kriterien, nach denen weiterführende Links ausgewählt und platziert werden, müssen daher dringend transparent gemacht werden", sagte Sommer.

Die Gutachter empfehlen Anpassungen in nationalen und europäischen Regelwerken, darunter Klarstellungen im Digital Services Act, präzisere Transparenzpflichten gemäß der KI-Verordnung und Anpassungen im Urheberrecht. Sie regen zudem eine eigenständige Telemedien-Kategorie für KI-Suchmaschinen auf Landesebene an. Dr. Thorsten Schmiege, Vorsitzender der DLM, bekräftigte: "KI-Suchmaschinen sind Inhalteanbieter – und müssen auch so reguliert werden."

Das Gutachten fordert eine klare regulatorische Einordnung von KI-Suchmaschinen als Inhalteanbieter, um Transparenz und Verantwortlichkeit im digitalen Raum zu stärken und die Vielfalt der Medienlandschaft zu schützen.

Originalquelle: bdzv.de