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Verbraucher

LEGO untersagt kommerzielle Produktnutzung ohne Erlaubnis

LEGO GmbH stellt klar, dass Markennamen, Logos und bekannte Produkte wie der 2x4-Stein oder die Minifigur nicht ohne Genehmigung für kommerzielle Zwecke verwendet werden dürfen.

25. Juni 2026
LEGO untersagt kommerzielle Produktnutzung ohne Erlaubnis
Bild ist eine KI-generierte Illustration

LEGO GmbH hat seine Richtlinien bezüglich der kommerziellen Nutzung von LEGO®-Produkten und des geistigen Eigentums präzisiert. Das Unternehmen gestattet die Verwendung seiner Markennamen, Logos und Markenzeichen, wie des ikonischen 2x4-Steins oder der LEGO-Minifigur, nicht für kommerzielle Kampagnen, Marketing oder Öffentlichkeitsarbeit. Diese Einschränkung gilt auch für Bauanleitungen und Einzelteile.

Nach Angaben des Unternehmens hat seine Erfahrung gezeigt, dass die kommerzielle Nutzung seiner Markenzeichen sorgfältig überwacht und reguliert werden muss. LEGO GmbH betont, dass der Schutz seines geistigen Eigentums entscheidend für die Aufrechterhaltung der Markenintegrität und des Ansehens ist.

Kunden, die kommerzielle Projekte mit LEGO-Produkten planen, wird empfohlen, die „Fair Play“-Richtlinien des Unternehmens zu konsultieren. Bei Unklarheiten rät LEGO, vor endgültigen Projektentscheidungen rechtlichen Rat von einem auf geistiges Eigentum spezialisierten Anwalt einzuholen.

LEGO bietet keine öffentlichen Lizenzen oder Genehmigungen für diese Art von Nutzung an und behält sich eine strenge Kontrolle über seine Markenwerte vor. Die Haltung des Unternehmens zielt darauf ab, einen Missbrauch der Marke zu verhindern und sicherzustellen, dass jede kommerzielle Verwertung mit den Werten und Standards der LEGO-Marke übereinstimmt.

Originalquelle: lego.com