LG Konstanz: Bank11 unterliegt bei Widerruf eines Autokredits
Das Landgericht Konstanz hat entschieden, dass die Vertragsformulare der Bank11 aus dem Jahr 2017 die 14-tägige Widerrufsfrist für Autokredite nicht wirksam in Lauf gesetzt haben.

Das Landgericht Konstanz hat mit Urteil vom 30. Juli 2021 (Az. B 2 O 447/20) entschieden, dass die von der Bank11 für Privatkunden und Handel GmbH im Jahr 2017 verwendeten Vertragsformulare die Widerrufsfrist für Autokredite nicht wirksam ausgelöst haben. Streitgegenstand war ein Pkw-Finanzierungsvertrag vom 3. November 2017 über 22.340,00 EUR.
Verbrauchern steht nach Abschluss eines Darlehensvertrags grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Dieses beginnt jedoch erst, wenn der Darlehensnehmer vom Darlehensgeber fehlerfreie Vertragsunterlagen erhalten hat. Das Gericht bemängelte insbesondere eine Klausel in der Widerrufsinformation, die den Fristbeginn an den Erhalt aller Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB knüpfte. Laut Gericht war diese Formulierung fehlerhaft und verhinderte den Fristbeginn.
Der von HAHN Rechtsanwälte vertretene Kläger erklärte daraufhin den Widerruf seines Kredits. Da die Bank die Fehlerhaftigkeit der Unterlagen vorgerichtlich nicht anerkannte, kam es zur Klage vor dem Landgericht Konstanz. Rechtsfolge eines wirksamen Widerrufs ist, dass der Darlehensnehmer von weiteren Zahlungsverpflichtungen befreit wird und bereits gezahlte Raten zurückfordern kann.
HAHN Rechtsanwälte bietet nach eigenen Angaben Kunden aller deutschen Autobanken eine kostenlose Erstbewertung an, ob ihre Vertragsunterlagen fehlerhaft sind und einen Widerruf auch Jahre nach Vertragsschluss ermöglichen. Ähnliche Urteile liegen bereits gegen weitere Banken wie die Volkswagen Bank GmbH, BMW Bank GmbH und Santander Consumer Bank AG vor.