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Reise

Lufthansa darf irreführende Werbung zu CO2-Kompensation nicht mehr nutzen

Das Oberlandesgericht Köln untersagte Lufthansa die Werbung mit CO2-Reduzierung durch nachhaltige Flugkraftstoffe, da die Effekte nicht unmittelbar für den jeweiligen Flug eintreten.

9. Juli 2026
Lufthansa darf irreführende Werbung zu CO2-Kompensation nicht mehr nutzen

Das Oberlandesgericht Köln hat der Deutschen Lufthansa untersagt, mit dem Einsatz nachhaltiger Flugkraftstoffe (SAF) für eine direkte CO2-Reduzierung bei Flugreisen zu werben. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte erfolgreich geklagt und argumentiert, dass die Airlines-Werbung irreführend sei, da die versprochenen Effekte nicht unmittelbar für den gebuchten Flug eintreten.

Laut Gerichtsurteil erweckt die Lufthansa bei Kunden den falschen Eindruck, dass ihre Flugreisen durch den Aufpreis für SAF unmittelbar klimafreundlicher werden. Die tatsächliche Beimischung der SAF in den Kerosin wird jedoch zeitlich verzögert realisiert. Das Gericht stellte fest, dass für den Verbraucher die konkreten Auswirkungen und der Zeitpunkt der CO2-Reduktion wesentlich sind, um die Zusatzleistung finanziell zu rechtfertigen.

Die DUH kritisiert zudem, dass Lufthansa nicht alle klimaschädlichen Emissionen des Fliegens in ihrer Werbung berücksichtigt. Dazu zählen neben dem CO2-Ausstoß auch Emissionen aus der Treibstoffproduktion sowie die Effekte von Kondensstreifen und Stickoxiden, die die tatsächliche Klimawirkung von Flügen erheblich erhöhen. Die Organisation fordert daher eine umfassendere Transparenz.

Die DUH appelliert an die Lufthansa, klimafreundlichere Reiseoptionen anzubieten. Konkret schlägt die Organisation vor, auf Kurzstreckenflüge zu verzichten und stattdessen wieder Bahntickets anzubieten. Bereits 2024 erzielte die DUH einen ähnlichen Erfolg gegen die Lufthansa-Tochter Eurowings aufgrund irreführender Umweltwerbung.

Originalquelle: duh.de