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Technologie

Indisches Gericht schützt Reiseinhalte vor AI-Scraping

Indiens Madras High Court hat eine einstweilige Verfügung erlassen, die urheberrechtlich geschützte Reiseinhalte vor dem "Scraping" für KI-Trainingszwecke schützt.

7. Juli 2026
Indisches Gericht schützt Reiseinhalte vor AI-Scraping
Bild ist eine KI-generierte Illustration

Das Madras High Court hat entschieden, dass die unbefugte Nutzung urheberrechtlich geschützter Reiseinhalte als Trainingsdaten oder Prompts für künstliche Intelligenzmodelle und Web-Scraper einen Prima-facie-Fall der Urheberrechtsverletzung darstellt.

Der Fall betraf Keshan Infotech Pvt Ltd, Betreiber von travelandtourworld.com. Das Unternehmen beschuldigte Oliver Brandt, einen italienischen Redakteur, systematisch seine urheberrechtlich geschützten Reiseinhalte "ge-scraped" und auf Google-eigenen Social-Media-Plattformen neu veröffentlicht zu haben, wobei das Firmenlogo beibehalten, die ursprüngliche Urheberschaft aber verschleiert wurde.

Das Gericht erließ vier Unterlassungsverfügungen. Diese untersagen die Reproduktion oder Adaption von Inhalten durch "jegliche KI-gestützte oder algorithmische Prozesse" und verbieten die Nutzung der Inhalte als Input oder Trainingsdaten für KI-Modelle oder automatisierte Content-Generierungstools.

Richter K. Kumaresh Babu stellte fest, dass die Ansprüche des Klägers, eines Reise-Vloggers, der originäre Inhalte erstellt, substantiiert waren. Das Gericht erließ eine einstweilige Verfügung zugunsten des Klägers für vier Wochen.

Diese Entscheidung belebt die Debatte darüber neu, ob das Training von KI-Modellen mit urheberrechtlich geschütztem Material ohne Erlaubnis nach indischem Recht eine Urheberrechtsverletzung darstellt oder ob eine solche Nutzung unter die Bestimmungen des "Fair Dealing" (faire Nutzung) fällt. Diese Frage ist zentral für laufende Diskussionen, wie den Fall ANI gegen OpenAI.

Originalquelle: medianama.com