Polizei in Maharashtra fordert Nutzerdaten von X nach Kritik an Amruta Fadnavis
Die Cyber-Polizei von Maharashtra hat von X Corp personenbezogene Daten und technische Informationen zu Konten angefordert, die kritische Beiträge über Amruta Fadnavis veröffentlicht hatten.
Die Cyber-Polizei von Maharashtra hat am 19. Oktober 2026 eine Anordnung an X Corp übermittelt, die die Herausgabe detaillierter Nutzerdaten für mehrere Konten verlangt. Die Behörden leiten die Untersuchung aus Beiträgen ab, die sich kritisch mit Amruta Fadnavis, der Ehefrau des Premierministers von Maharashtra, auseinandersetzten. Die Polizei stuft diese Posts als diffamierend und als Störung des öffentlichen Friedens ein.
Die angeforderten Daten umfassen Registrierungsdetails, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, IP-Adressen und technische Geräteidentifikationsmerkmale. Zudem fordert die Polizei Zugriff auf Metadaten und IP-basierte Standortinformationen, um die Identität der Kontoinhaber zu ermitteln. Die Untersuchung stützt sich unter anderem auf das Bharatiya Nagarik Suraksha Sanhita (BNSS) und das indische IT-Gesetz von 2000.
Die Forderung stößt auf Kritik im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit staatlicher Ermittlungsmaßnahmen im digitalen Raum. Der indische Oberste Gerichtshof hat in jüngster Zeit die Befugnisse der Polizei bei der Erhebung persönlicher Daten eingeschränkt und betont, dass derartige Anfragen strengen Datenschutzvorgaben unterliegen müssen. Es bleibt offen, inwieweit X Corp die geforderten Informationen bereitstellen wird.