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Malteser und Bundeswehr vertiefen Zusammenarbeit im Sanitätsdienst

Der Malteser Hilfsdienst und die Bundeswehr erweitern ihre Kooperation durch die Unterzeichnung eines Vertrags über eine privilegierte Partnerschaft im Sanitätsdienst. Die Johanniter Unfall-Hilfe ist ebenfalls Teil des Abkommens.

9. Juni 2026
Malteser und Bundeswehr vertiefen Zusammenarbeit im Sanitätsdienst

Der Malteser Hilfsdienst (MHD) und die Bundeswehr weiten ihre Zusammenarbeit im Sanitätsdienst aus. Gemeinsam mit der Johanniter Unfall-Hilfe (JUH) wurde ein Vertrag über eine privilegierte Partnerschaft unterzeichnet.

Ziel des Abkommens ist es, die Kapazitäten des Sanitätsdienstes der Bundeswehr zu stärken, insbesondere in Szenarien der Landes- und Bündnisverteidigung. Die sicherheitspolitische Entwicklung der letzten Jahre hat gezeigt, dass die Ressourcen des Sanitätsdienstes stark beansprucht werden könnten, was eine langfristige Unterstützung durch JUH und MHD notwendig macht.

Albrecht Prinz von Croy, Vizepräsident des MHD, betonte die Bedeutung der Zusammenarbeit und das Prinzip der Freiwilligkeit. Er forderte eine zügige gesetzliche Regelung zur Freistellung von Helfern durch ihre Arbeitgeber, analog zu THW und Feuerwehr.

Die Partnerschaft beinhaltet auch den Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge zwischen dem Bundesverteidigungsministerium und JUH/MHD. Diese Verträge regeln die grundlegenden Aspekte der Unterstützung, Einsatzaufträge und Verhaltensregeln für die beteiligten Kräfte. Es wird sichergestellt, dass die eingesetzten Helfer keine schlechteren Bedingungen haben als Soldaten.

Malteser nahmen bereits an der Übung QUADRIGA 2026 teil, um die zivil-militärische Zusammenarbeit zu stärken und ihre Bereitschaft für nationale und internationale Sicherheitseinsätze zu demonstrieren.

Originalquelle: malteser.de