Viele Arztpraxen nehmen keine neuen Patienten mehr auf
Die Abschaffung der "Neupatientenregelung" Anfang des Jahres erschwert die Arztwahl. Besonders chronisch Kranke finden schwer Anschluss an neue Praxen.

Seit Anfang des Jahres nehmen viele Arztpraxen keine neuen Patienten mehr auf. Die sogenannte „Neupatientenregelung“, die eine höhere Vergütung für die Erstaufnahme neuer Patienten vorsah, wurde abgeschafft. Dies hat weitreichende Folgen, insbesondere für chronisch Kranke, die auf eine kontinuierliche ärztliche Betreuung angewiesen sind.
Die Berliner Hausärztin Dr. Petra Sandow beschreibt die Situation im Interview. Sie nimmt zwar noch neue Patienten auf, räumt aber ein, dass dies für jüngere Kollegen wirtschaftlich nicht mehr tragbar sei. „Ein neuer Patient ist sehr arbeitsaufwändig“, erklärt Sandow. Die Erstattung für die Leistung decke oft nur einen Bruchteil des tatsächlichen Aufwands. Die Neupatientenregelung ermöglichte eine deutlich höhere Vergütung für die ausführliche Anamnese und Einarbeitung, die bei Neupatienten unerlässlich ist.
„Nun erhalten wir für diese aufwendige Erstuntersuchung nur die gleiche Pauschale wie für einen kurzen Routinekontakt“, so Sandow. Dies rechne sich für Ärzte, die ohnehin unter Budgetdruck stehen, nicht mehr. Die weggefallene Regelung, die eine Verdopplung der Grundpauschale für Neupatienten vorsah, macht die Aufnahme neuer Patienten unattraktiv.
Besonders schwierig wird die Situation für Patienten, die umziehen oder den Arzt wechseln möchten. Fachärzte, so Sandow, würden neue Patienten kaum noch aufnehmen. Dies führe dazu, dass Patienten oft bei ihrem langjährigen Arzt bleiben müssten, auch wenn dies aus verschiedenen Gründen nicht mehr ideal ist. Die Versorgung chronisch Kranker könnte dadurch erschwert werden.
Zwar gibt es Anreize für Hausärzte, Facharzttermine für ihre Patienten innerhalb von drei Tagen zu organisieren. Diese Termine müssen jedoch telefonisch vereinbart werden, was die Belastung des Praxispersonals durch zusätzliche Telefonate stark erhöht. Die Unsicherheit über die Gründe für die Abschaffung der Regelung seitens des Gesundheitsministeriums bleibt bestehen.