Viele Medikamente nicht per Versandhandel erhältlich
Die ABDA macht darauf aufmerksam, dass aus Sicherheits-, Beratungs- oder logistischen Gründen viele Medikamente nicht per Versandhandel an Patienten in Deutschland abgegeben werden dürfen.

Aus Gründen der Sicherheit, wegen des Beratungsbedarfs oder aus logistischen Gründen darf eine ganze Reihe von Arzneimitteln nicht auf dem Postweg an Patienten in Deutschland verschickt werden. Darauf macht die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände angesichts der politischen Kontroverse um ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Medikamenten aufmerksam.
Bei einigen Medikamenten ist der Versand grundsätzlich verboten, wie zum Beispiel bei der "Pille danach". Sie ist zwar nicht mehr rezeptpflichtig, darf aber trotzdem nicht per Post verschickt werden, da eine unverzügliche Verfügbarkeit und eine für die sichere Einnahme erforderliche Beratung nur durch Apotheken vor Ort gewährleistet werden kann. Thalidomid-haltige Medikamente, für die ein besonderes T-Rezept ausgestellt werden muss, sind ebenfalls per Gesetz vom Versandhandel ausgeschlossen.
Darüber hinaus rät das Bundesgesundheitsministerium vom Versand bestimmter Medikamente ausdrücklich ab. Als dafür nicht geeignet angesehen werden flüssige Zubereitungen von Zytostatika (bei Krebserkrankungen), radioaktive Arzneimittel und Betäubungsmittel, wie starke Schmerzmittel mit Abhängigkeitspotential. Auch bei Arzneimitteln mit sehr kurzer Haltbarkeit oder solche, die gekühlt werden müssen, wie Impfstoffe und Insuline, kann der Versand wegen möglicher Transportverzögerungen oder Temperaturabweichungen zu Schäden führen.
Zudem gibt es Arzneimittel, bei denen der Bezug über Versand zwar erlaubt, aber nicht ratsam ist. Patienten könnten ihre Antibiotika-Rezepte zwar per Post an eine Versandapotheke schicken, doch meist spricht der vom Arzt geforderte sofortige Beginn der Einnahme dagegen, mehrere Tage bis zum Erhalt des Medikaments abzuwarten. Immer wieder werden zudem Fälle bekannt, in denen Versandhändler individuell herzustellende Standardrezepturen nicht beliefern können oder wollen. Arzneimittel dürfen zudem nicht versendet werden, wenn zu ihrer sicheren Anwendung ein Informations- oder Beratungsbedarf besteht, der nur in einer persönlichen Beratung durch einen Apotheker erfolgen kann.