Mercedes-Diesel-Abgasskandal: Rückruf für 200.000 Transporter
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat einen umfassenden Rückruf für 200.000 Mercedes-Benz Transporter wegen einer mutmaßlich unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet.

Mercedes-Benz muss rund 200.000 Diesel-Transporter wegen des Verdachts einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückrufen. Betroffen sind die Modelle Sprinter, Vito und Viano. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte die Rückrufaktion bereits im Herbst 2019 angeordnet, jedoch soll der Automobilhersteller zwei Jahre für die Entwicklung der notwendigen Software-Updates benötigt haben.
Im Kern geht es um die sogenannte Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung, die bereits bei zehntausenden GLK-Fahrzeugen für Rückrufe sorgte. Die Bundesregierung bestätigte im Herbst 2019, dass diese Regelung die Abgasrückführungsrate (AGR) außerhalb des Prüfzyklus (NEFZ) reduziert. Dies führt zu höheren Stickoxidemissionen (NOx), wenn die Fahrzeuge nicht unter Testbedingungen betrieben werden. Laut KBA hat Mercedes-Benz nun das erforderliche Software-Update entwickelt, das die beanstandete Funktion beheben soll. Fahrzeughalter werden aufgefordert, ihre Fahrzeuge zur Installation des Updates in die Werkstatt zu bringen. Andernfalls droht die Stilllegung des Fahrzeugs.
Der Rückruf betrifft Euro 5-Diesel-Fahrzeuge mit dem OM 651-Motor. In Deutschland sind rund 100.000 Sprinter sowie 90.000 Vito- und Viano-Modelle betroffen. Weltweit erhöht sich die Zahl auf bis zu eine halbe Million Fahrzeuge. Daten des KBA deuten darauf hin, dass auch neuere Fahrzeuge als von Mercedes-Benz ursprünglich angegeben betroffen sind. Die betroffenen Sprinter-Modelle wurden zwischen 2010 und 2018 hergestellt, die Vito- und Viano-Modelle zwischen 2010 und 2014.
Die Anwaltskanzlei Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, die nach eigenen Angaben über 120 erfolgreiche Urteile im Mercedes-Abgasskandal erwirkt hat, rät betroffenen Fahrzeughaltern, ihre Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Kanzlei bietet einen kostenlosen Betroffenheitscheck und Beratung zu rechtlichen Möglichkeiten und möglichen Schadensersatzzahlungen an.