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Technologie

Meta wegen Diskriminierung durch KI bei Entlassungen verklagt

Meta sieht sich einer Sammelklage gegenüber, die behauptet, das Unternehmen habe künstliche Intelligenz genutzt, um Mitarbeiter mit Behinderungen oder im Krankenstand bei Massenentlassungen unverhältnismäßig zu treffen.

14. Juli 2026
Meta wegen Diskriminierung durch KI bei Entlassungen verklagt

Meta Platforms Inc. sieht sich einer neuen Sammelklage gegenüber, die behauptet, das Unternehmen habe künstliche Intelligenz (KI) diskriminierend eingesetzt, um Mitarbeiter mit Behinderungen oder solche, die im Krankenstand oder in Elternzeit waren, bei den jüngsten Massenentlassungen zu benachteiligen. Die Klage wurde beim Bundesgericht in Oakland, Kalifornien, von 26 aktuellen und ehemaligen Meta-Mitarbeitern aus verschiedenen Teilen der USA eingereicht.

Die Klageschrift behauptet, Meta habe eine "Konstellation interner KI-Systeme" zur Erstellung von Entlassungslisten verwendet. Diese Methoden umfassten Berichten zufolge die Analyse von Mitarbeiterdaten wie Tastenanschlägen und Leistungsbewertungen. Die Klage besagt, dass diese KI-Systeme die Abwesenheiten von Mitarbeitern aufgrund gesetzlich geschützter medizinischer oder familiärer Freistellungen nicht berücksichtigten und sie somit effektiv für die Ausübung ihrer Rechte bestraften.

Die Kläger führen Beispiele an, bei denen Einzelpersonen angeblich während genehmigter Abwesenheiten zur Entlassung ausgewählt wurden. Ein Kläger soll im Rahmen von Vorbereitungen für die Entbindung ausgewählt worden sein, und ein anderer behauptete, ein Manager habe ihn von einem ärztlichen Krankenstand abgeraten, unter Berufung auf eine mögliche Kündigung durch das obere Management. Meta hat die Vorwürfe zurückgewiesen und erklärt, dass Personalentscheidungen von Menschen und nicht von KI getroffen werden.

Im Mai kündigte Meta erhebliche Personalabbaupläne an, die etwa 10% seiner Belegschaft betrafen, was fast 8.000 Mitarbeitern entspricht. Die Klage zielt darauf ab, Meta daran zu hindern, KI und bestehende bundesstaatliche sowie staatliche Antidiskriminierungsgesetze bei der Auswahl von Mitarbeitern für zukünftige Entlassungen zu verwenden.

Originalquelle: fastcompany.com