Meta streicht KI-Trainingsklausel aus neuen Geschäftsbedingungen
Meta hat seine kommenden gewerblichen Nutzungsbedingungen angepasst und eine Passage entfernt, die Bedenken hinsichtlich der KI-Datennutzung geweckt hatte.

Nach öffentlicher Kritik hat Meta den Begriff „train“ aus seinen überarbeiteten gewerblichen Nutzungsbedingungen gestrichen. Die für den 30. Oktober geplanten neuen Regeln standen in der Kritik, da sie dem Unternehmen weitreichende Befugnisse zum Scraping von Daten auf verlinkten Webseiten für das Training eigener KI-Modelle eingeräumt hätten.
Rechtsexperten hatten gewarnt, dass diese Klausel es dem Unternehmen ermöglichen könnte, Lizenzgebühren für journalistische Inhalte und andere geschäftlich genutzte Daten zu umgehen. Dies hätte de facto bedeutet, dass Unternehmen durch die Nutzung einer Meta-Business-Seite gezwungen gewesen wären, eigene Daten für das KI-Training bereitzustellen.
Meta bestätigte die Änderung, ohne die Nutzer explizit über die Anpassung zu informieren. Das Unternehmen räumte die Kritik zwar ein, blieb jedoch vage hinsichtlich einer umfassenden Klarstellung zur Datennutzung. Die angepassten Bedingungen sollen wie geplant Ende Oktober in Kraft treten.