Meta passt Nutzungsbedingungen für KI-Training an
Nach Kritik von Verlagen hat Meta seine Geschäftsbedingungen überarbeitet. Experten zweifeln jedoch daran, dass die Änderungen ausreichen, um das unbefugte Auslesen von Inhalten zu unterbinden.

Meta hat seine Geschäftsbedingungen für Geschäftskonten angepasst, um Passagen zu entfernen, die den Anschein erweckten, das Unternehmen könne ungehindert Nachrichtenseiten für das Training seiner KI-Modelle nutzen. Die Änderungen treten am 30. Oktober in Kraft.
Rechtsexperten kritisieren jedoch, dass die Überarbeitung nicht weit genug geht. James Grimmelmann, Professor für Digitalrecht an der Cornell Law School, betont, dass die verbleibenden Klauseln weiterhin Spielraum ließen, um Webseiten unter dem Deckmantel der Produktoptimierung auszulesen.
Die Auseinandersetzung unterstreicht die Spannungen zwischen großen Technologieunternehmen und Medienverlagen bezüglich des Urheberrechts in der KI-Entwicklung. Viele Verlage sorgen sich, dass ihre journalistischen Inhalte ohne angemessene Vergütung oder Zustimmung zur Verbesserung konkurrierender automatisierter Systeme verwendet werden.
Ob die präzisierten Bedingungen ausreichen, um die Bedenken der Branche zu entkräften, bleibt abzuwarten. Bisherige Reaktionen deuten darauf hin, dass die rechtliche Debatte um KI-Trainingsdaten weiter anhalten wird.