Mexikos Wirtschaftspaket 2025 aktualisiert Steuergesetze
Mexikos Wirtschaftspaket 2025 führt Aktualisierungen der Steuerpolitik und -vorschriften ein, darunter Änderungen bei Zuschlagssätzen und spezifische Steueranreize für verschiedene Sektoren.

Die mexikanische Regierung hat den Entwurf des Bundesfinanzgesetzes für das Fiskaljahr 2025 dem Repräsentantenhaus vorgelegt, der bedeutende Aktualisierungen der nationalen Steuerpolitik und -vorschriften enthält. Das Wirtschaftspaket 2025 führt Berichten zufolge keine neuen Steuern ein, und die bestehenden Steuersätze bleiben unverändert. Die Regierung prognostiziert ein BIP-Wachstum von 2-3 %.
Gemäß den aktualisierten Vorschriften werden keine neuen Steuern eingeführt. Darüber hinaus stehen in bestimmten Fällen Steueranreize zur Verfügung, wie z. B. für den Erwerb von Kraftstoffen und die Nutzung von Straßeninfrastrukturkosten. Dazu gehören beispielsweise spezielle Anreize für die Verbrauchssteuer auf Produktion und Dienstleistungen (IEPS) im Zusammenhang mit dem Kauf und der Einfuhr von Diesel und seinen Mischungen, die für die Land- und Forstwirtschaft sowie für den öffentlichen und privaten Transport gelten.
Aktualisierungen des Bundessteuergesetzbuchs umfassen auch Änderungen der Zuschlagssätze für Zahlungsverzug. Der monatliche Zuschlagssatz für ausstehende Salden bleibt bei 98 %, während die Raten für Ratenzahlungspläne je nach Rückzahlungsfrist zwischen 1,26 % und 1,82 % pro Monat variieren. Darüber hinaus wurden neue Fristen für die Stornierung elektronischer Steuerrechnungen (CFDI) festgelegt.
Das Steuerpaket 2025 beinhaltet auch erhebliche Steuererleichterungen für Unternehmen und Privatpersonen mit geringeren Einkommen. Personen mit einem Jahreseinkommen von weniger als 35 Millionen Pesos können einen Steueranreiz von 100 % für bestimmte Gebühren wie Steuerverstöße, Säumniszuschläge und Vollstreckungskosten in Anspruch nehmen. Darüber hinaus steht Bergbauunternehmen mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von weniger als 50 Millionen Pesos eine besondere Bergbausteuerrückerstattung zur Verfügung.
Das Beratungsunternehmen Alvarez & Marsal hat diese Änderungen analysiert und bietet Unternehmen fachkundige Beratung zur Einhaltung der Steuergesetzgebung. Über die nationalen Steuergesetze hinaus werden auch Befreiungen von Zollabfertigungsgebühren für die Einfuhr von Erdgas eingeführt.