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Technologie

Microsoft stimmt in den USA zu: Keine KI-Schulung mit Schülerdaten

Microsoft hat mit der American Federation of Teachers (AFT) vereinbart, keine Schüler- oder Lehrerdaten für das Training von KI-Systemen zu verwenden. In Indien fehlen derzeit entsprechende gesetzliche Schutzmaßnahmen.

17. September 2026
Microsoft stimmt in den USA zu: Keine KI-Schulung mit Schülerdaten
Bild ist eine KI-generierte Illustration

Microsoft hat eine rechtsverbindliche Vereinbarung mit der American Federation of Teachers (AFT), dem zweitgrößten Lehrerverband der USA, getroffen. Demnach darf das Technologieunternehmen keine Daten von Schülern oder Lehrkräften zum Trainieren von KI-Systemen verwenden. Ausnahmen bilden lediglich Daten, die zum Schutz der Schülerinnen und Schüler beitragen.

Die Vereinbarung, die auch externe Audits vorsieht, reagiert auf Datenschutzbedenken im Bildungssektor. Die AFT erklärte, die Regelungen seien ausgehandelt worden, da auf Bundesebene noch keine entsprechenden Gesetze existieren. Auch OpenAI und Anthropic sollen ähnliche Gespräche mit der AFT führen.

In Indien sieht die Situation anders aus. Dort wird KI bereits ab der dritten Klasse in den Lehrplan integriert. Das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten von Kindern (Digital Personal Data Protection Act, DPDP Act, 2023) ist jedoch noch nicht in Kraft getreten; die Umsetzung wird für Mai 2027 erwartet.

Bis zum Inkrafttreten des DPDP Act hängt die Nutzung von Daten indischer Schüler für das KI-Training durch Edtech-Anbieter von den vertraglichen Vereinbarungen mit Schulen oder Bildungsbehörden ab. Diese Verträge sind nicht öffentlich zugänglich, und es gibt in Indien keine vergleichbare Gewerkschaft, die solche Datenschutzbestimmungen für Schüler verhandelt.

Der neue Standard von Microsoft, "Privacy and Safety Standard for Schools", gilt für die Bildungsprodukte des Unternehmens. Er schränkt die Datennutzung ein, fordert menschliche Aufsicht bei wichtigen Entscheidungen, sorgt für Transparenz gegenüber Familien und bekräftigt das Eigentum der Schulen an erstellten Inhalten. Der Verkauf von Daten, deren Nutzung für Werbung oder Produktentwicklung sowie das Tracking von Schülern sind ebenfalls untersagt.

Originalquelle: medianama.com