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Technologie

Midjourney fordert KI-Nutzungsdaten von Filmstudios

Der KI-Bildgenerator Midjourney fordert von US-Gerichten die Offenlegung interner KI-Praktiken von Filmstudios. Das Unternehmen argumentiert, dass die Studios möglicherweise dieselben Aktivitäten ausüben, wegen derer sie Midjourney verklagen.

7. Juli 2026
Midjourney fordert KI-Nutzungsdaten von Filmstudios
Bild ist eine KI-generierte Illustration

Der KI-Bildgenerator Midjourney fordert von einem US-Gericht die Offenlegung der internen künstlichen Intelligenz (KI)-Nutzung durch die Filmstudios Disney, Universal und Warner Bros. Die Forderung ist Teil einer laufenden Urheberrechtsklage, in der Midjourney argumentiert, dass die Studios möglicherweise dieselben Praktiken anwenden, für die sie das Unternehmen verklagen.

Der Kern der Auseinandersetzung liegt im Umfang der Beweismitteloffenlegung während des Discovery-Verfahrens. Die Studios werfen Midjourney vor, seine KI-Modelle mit urheberrechtlich geschütztem Material trainiert und die Generierung geschützter Charaktere ohne Erlaubnis ermöglicht zu haben. Midjourney weist die Vorwürfe zurück und beruft sich auf die "Fair Use"-Doktrin.

Midjourney ficht eine frühere Gerichtsentscheidung an, die die Offenlegung auf KI-Systeme beschränkte, die "verbrauchernah" agierende Bilder und Videos erzeugen. Das KI-Unternehmen argumentiert, dass diese Einschränkung es daran hindert, entscheidende Beweise zu erhalten, die seine Verteidigung stützen würden. Es soll aufgedeckt werden, ob die Studios intern KI mit unlizenziertem urheberrechtlich geschütztem Material nutzen, ähnlich den Vorwürfen gegen Midjourney.

Darüber hinaus verlangt Midjourney von den Studios die Offenlegung aller Prompts und der daraus resultierenden Bilder, die von deren Mitarbeitern oder Ermittlern in das System eingegeben wurden, nicht nur der in den Klagen genannten Beispiele. Das Unternehmen argumentiert, dass, wenn die Studios Midjourney für nutzergenerierte Bilder haftbar machen wollen, eine vollständige Offenlegung notwendig sei, insbesondere da Ausgaben, die von Klägern oder ihren Vertretern erstellt wurden, rechtlich nicht als urheberrechtsverletzend gelten könnten.

Die Studios haben sich gegen die weitreichenderen Offenlegungsanforderungen ausgesprochen und sie als "reine Fangfahrt" bezeichnet. Ihre Anwälte erklären, dass es nicht darum gehe, die KI-Technologie zu stoppen, sondern darum, die unbefugte Vervielfältigung und Verbreitung ihres geistigen Eigentums, einschließlich bekannter Charaktere, zu verhindern.

Originalquelle: medianama.com