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Umzug und Rundfunkbeitrag: Was Sie beachten müssen

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio informiert über die Regelungen zum Rundfunkbeitrag bei einem Umzug. Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen, der an die Person und nicht an die Wohnung gebunden ist.

9. Oktober 2026
Umzug und Rundfunkbeitrag: Was Sie beachten müssen
Bild ist eine KI-generierte Illustration

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat eine aktualisierte Übersicht zu den Regelungen rund um den Rundfunkbeitrag bei einem Umzug veröffentlicht. Kern der Information ist, dass für jede Wohnung ein Rundfunkbeitrag anfällt, dieser jedoch an eine meldende Person gebunden ist und mit dieser umzieht.

Wer erstmals eine Wohnung bezieht, muss diese beim Beitragsservice anmelden. Dies kann am einfachsten online geschehen. Nach der Anmeldung wird ein Beitragskonto eröffnet und eine persönliche Beitragsnummer vergeben, die der Beitragszahler bei Umzügen mitnimmt.

Bei Wohngemeinschaften reicht es aus, wenn eine Person den Beitrag zahlt. Zieht eine Person aus, für die der Beitrag läuft, oder zieht eine neue Person ein, muss dies dem Beitragsservice mitgeteilt werden. Hierfür ist die Angabe des Aktenzeichens aus einem Schreiben des Beitragsservice notwendig, um die Zahlung der weiterzahlenden Person korrekt zuordnen zu können.

Der Beitragsservice weist darauf hin, dass eine eigenmächtige Zahlung für eine andere Person ohne entsprechende Meldung zu Problemen führen kann. Bei einem Auszug aus einer gemeinsamen Wohnung sollte der Beitragsservice informiert werden, um eine doppelte Beitragspflicht zu vermeiden. Die Beitragsnummer ist nicht an die Wohnung, sondern an die Person gebunden.

Die Informationen sollen Bürgern helfen, ihre Pflichten im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag bei einem Wohnungswechsel korrekt zu erfüllen und Missverständnisse oder doppelte Zahlungen zu vermeiden.

Originalquelle: rundfunkbeitrag.de