MT Outdoor Light erläutert EU-Batterieverordnung für wiederaufladbare Stirnlampen
Der chinesische Leuchtenhersteller MT Outdoor Light hat einen Leitfaden veröffentlicht, der die Anforderungen für die UN38.3- und IEC 62133-2-Batteriesicherheitszertifizierung für wiederaufladbare Stirnlampen für den EU-Markt darlegt.

Ningbo Mengting Outdoor Implement Co., LTD., das unter der Marke MT Outdoor Light firmiert, hat eine Orientierungshilfe für Hersteller veröffentlicht, die wiederaufladbare Stirnlampen in die Europäische Union exportieren. Das Dokument behandelt die erforderlichen Batteriesicherheitszertifizierungen für den Marktzugang.
Der Leitfaden konzentriert sich auf UN38.3 und IEC 62133-2, zwei entscheidende Normen für die Sicherheit von Lithiumbatterien. UN38.3 bezieht sich auf die Transportsicherheit von Lithiumzellen und -batterien und umfasst acht verschiedene Tests. IEC 62133-2 ist die internationale Norm für die Sicherheit von wiederaufladbaren Lithiumzellen und -batterien, die in tragbaren Geräten verwendet werden.
Zusätzlich zur Transport- und Produktsicherheit beschreibt die Veröffentlichung den Compliance-Fahrplan, der die EU-Batterieverordnung 2023/1542 und die CE-Kennzeichnung gemäß der Niederspannungsrichtlinie (LVD) und der EMV-Richtlinie umfasst. Diese Rahmenwerke sind unerlässlich, um sicherzustellen, dass Produkte den EU-Sicherheits- und elektromagnetischen Verträglichkeitsstandards entsprechen.
Das Unternehmen betont, dass die Erfüllung dieser Zertifizierungsanforderungen für chinesische Hersteller, die wiederaufladbare Stirnlampen, insbesondere solche mit gängigen Batterietypen wie der 18650-Zelle, innerhalb der EU verkaufen möchten, von entscheidender Bedeutung ist. Die Orientierungshilfe soll Produktmanagern und Compliance-Ingenieuren ein klares Verständnis der regulatorischen Landschaft vermitteln.