Landgericht München: Google haftet für KI-Übersichten
Das Landgericht München I hat entschieden, dass Google direkt für Falschaussagen seiner KI haftbar gemacht werden kann. Dies betrifft Fälle, in denen die KI Unternehmen fälschlicherweise mit betrügerischen Machenschaften in Verbindung brachte.

Der Suchmaschinenbetreiber Google kann für falsche Antworten seiner hauseigenen Künstlichen Intelligenz direkt haftbar gemacht werden. Dies entschied die 26. Zivilkammer des Landgerichts München I im Fall zweier Münchner Verlage, die gegen den Internetkonzern geklagt hatten.
Googles Funktion „Übersicht mit KI“ hatte die Unternehmen fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, unseriösen Geschäftspraktiken und Abo-Fallen in Verbindung gebracht. Die Künstliche Intelligenz vermischte dabei Informationen über dubiose Unternehmen mit den Klägerinnen und erfand nicht existierende Zusammenhänge.
Das Gericht wies Googles Argument zurück, nicht für die Datenverarbeitung verantwortlich zu sein. Da die KI Ergebnisse in eigenen Worten zusammenfasse, auswerte und präsentiere, schaffe Google eigenständige Aussagen, für die der Betreiber hafte. Die bisherige Rechtsprechung, die Suchmaschinenbetreiber bei der reinen Auflistung von Drittinhalten schützt, greife hier nicht.
Das Gericht ließ auch Googles Verteidigung nicht gelten, dass Nutzer Quellen selbst überprüfen könnten. Die KI-Übersicht stelle eine abgeschlossene Aussage dar, und es gebe keinen Hinweis auf Unzuverlässigkeiten. Die Möglichkeit zur Nachrecherche befreie den Konzern nicht von der Haftung für Rufschädigungen. Das Gericht untersagte Google die weitere Verbreitung der falschen Behauptungen und verurteilte den Konzern zur Übernahme von 80 Prozent der Verfahrenskosten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.