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Nasscom fordert Aufschub neuer Umsatzsteuerregeln für E-Commerce-Lieferungen

Der Industrieverband Nasscom hat das indische Finanzministerium gebeten, die Umsetzung neuer Umsatzsteuerregeln für E-Commerce-Zustelldienste bis Januar 2027 zu verschieben.

29. Oktober 2026
Nasscom fordert Aufschub neuer Umsatzsteuerregeln für E-Commerce-Lieferungen

Der Industrieverband Nasscom hat beim indischen Finanzministerium eine Fristverlängerung für die Umsetzung der neuen Umsatzsteuerrichtlinien (GST) für E-Commerce-Zustelldienste beantragt. Die für den 1. November geplanten Änderungen ließen den Unternehmen laut Verband zu wenig Zeit, um ihre technologische Infrastruktur und Compliance-Prozesse an die neuen Vorgaben anzupassen.

Das neue Regelwerk sieht einen Steuersatz von 5 Prozent auf bestimmte Lieferdienste vor, schließt jedoch gleichzeitig den Vorsteuerabzug (Input Tax Credit) aus. Nasscom argumentiert, dass diese Änderung grundlegende Anpassungen in ERP-Systemen, der Rechnungslegung und der steuerlichen Kalkulation erfordert. Um den Betrieb nicht zu gefährden, fordert der Verband eine Übergangsfrist bis Januar 2027 sowie einen intensiveren Dialog mit den betroffenen Logistikdienstleistern und Marktplätzen.

Experten weisen darauf hin, dass die Senkung des Steuersatzes nicht zwangsläufig zu niedrigeren Kosten führt, da der Wegfall des Vorsteuerabzugs die steuerliche Belastung für viele Unternehmen erhöht. Die tatsächlichen Auswirkungen hängen stark vom Geschäftsmodell des jeweiligen Anbieters ab.

Ob das Ministerium dem Antrag auf Aufschub folgen wird, ist derzeit noch unklar.

Originalquelle: inc42.com