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Technologie

Nasscom fordert Aufschub für neue GST-Regelungen im E-Commerce

Der Industrieverband Nasscom hat beim Finanzministerium eine Fristverlängerung für die Umsetzung neuer GST-Vorgaben für Lieferdienste beantragt.

29. Oktober 2026

Der indische Industrieverband Nasscom hat sich an das Finanzministerium gewandt, um die Umsetzung der neuen GST-Regelungen für Lieferdienste im E-Commerce auf den 1. Januar 2027 zu verschieben. Die am 27. Oktober angekündigten Änderungen sollen bereits zum 1. November in Kraft treten, was Unternehmen laut Nasscom vor erhebliche Herausforderungen bei der Umstellung ihrer Buchhaltungs- und ERP-Systeme stellt.

Das neue Regelwerk sieht eine Senkung der GST-Rate für Lieferdienste von 18 Prozent auf 5 Prozent vor, schließt jedoch gleichzeitig den Vorsteuerabzug (ITC) aus. Diese Änderung betrifft insbesondere Online-Marktplätze und Lieferplattformen, die nach Section 9(5) des CGST-Gesetzes für Lieferungen nicht registrierter Partner haftbar sind. Zudem wurde der Anwendungsbereich der Bestimmungen auf alle Lieferungen außerhalb von Post- und Kurierdiensten ausgeweitet.

Kritiker der kurzen Umsetzungsfrist verweisen auf den hohen Anpassungsbedarf bei Steuerberechnungen und Compliance-Prozessen. Während die Regierung die Anpassungen als notwendige Standardisierung betrachtet, bleibt die industrielle Umsetzung komplex. Eine offizielle Stellungnahme des Ministeriums zur möglichen Fristverlängerung steht noch aus.

Originalquelle: medianama.com