Neuer Gesetzentwurf erleichtert die Kombination von Arbeit und Erwerbsminderungsrente
Die finnische Regierung hat einen Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht, der die Kombination von Arbeit und Erwerbsminderungsrente erleichtern soll. Die Reform soll Anfang 2028 in Kraft treten.

Die finnische Regierung hat im April 2026 einen Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht, der ein neues Modell zur Erleichterung der Kombination von Arbeit und Erwerbsminderungsrente vorschlägt. Die Reform soll voraussichtlich Anfang 2028 in Kraft treten und darauf abzielen, die Möglichkeiten für Rentner mit Erwerbsminderungsrente zur Teilhabe am Arbeitsleben zu unterstützen.
Das vorgeschlagene flexible Modell wird flexiblere Arbeitserprobungen neben einer Erwerbsminderungsrente ermöglichen. Eine wesentliche Änderung ist die Einführung einer persönlichen Verdienstgrenze („earnings safeguard threshold“). Einkünfte unterhalb dieser Grenze werden die Rentenhöhe nicht beeinflussen. Zusätzlich wird ein „flexibler Freibetrag“ („flexible allowance“) eingeführt, der dem Doppelten der monatlichen Verdienstgrenze entspricht.
Wenn die Einkünfte während des Jahres den flexiblen Freibetrag übersteigen, wird der Überschuss von der monatlichen Rentenzahlung abgezogen. Ein neuer flexibler Freibetrag wird zu Beginn des folgenden Jahres verfügbar sein. Sollten die Einkünfte die Verdienstgrenze 12 aufeinanderfolgende Monate überschreiten, wird eine volle Erwerbsminderungsrente in eine teilweise Erwerbsminderungsrente umgewandelt.
Wenn die Überschreitung weitere 12 Monate andauert, wird die Rente vollständig beendet. Das derzeitige System mit einem monatlichen Einkommenslimit (40 % für volle Rente, 60 % für teilweise Rente) kann bei Überschreitung für drei aufeinanderfolgende Monate zur Aussetzung der Rente führen. Das neue Modell würde für Erwerbsminderungsrenten, teilweise Erwerbsminderungsrenten und Dienstaltersrenten gelten.