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Bauwesen

Neue Anforderungen an Ladeinfrastruktur ab 2026

In Schweden treten am 1. Juli 2026 Änderungen des Bauplanungsgesetzes in Kraft, die die Anforderungen für Elektrofahrzeugladestationen auf "nachhaltige Mobilität" erweitern. Dies führt zu strengeren Auflagen für die Ladeinfrastruktur bei Neubauten und größeren Renovierungen.

22. Juli 2026
Neue Anforderungen an Ladeinfrastruktur ab 2026

Schweden verschärft die Vorschriften für Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Ab dem 1. Juli 2026 treten Änderungen des schwedischen Bauplanungsgesetzes (PBL) in Kraft, die die bisherigen Anforderungen für Elektrofahrzeugladestationen auf "nachhaltige Mobilität" ausdehnen. Diese Änderungen betreffen Immobilienbesitzer und erhöhen die Auflagen für die Ladeinfrastruktur bei Neubauten und größeren Renovierungsprojekten.

Die neuen Regelungen sind Teil der nationalen Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD), deren Frist in Schweden leicht überschritten wird. Die zuständige schwedische Behörde Boverket (Amt für Wohnungswesen, Bauwesen und Raumplanung) wird voraussichtlich im Herbst 2026 detaillierte Vorschriften veröffentlichen. Diese werden spezifische Vorgaben zur Anzahl der Ladepunkte, zur notwendigen Verkabelung und zur technischen Funktionalität enthalten.

Bereits seit dem 1. Januar 2025 gilt die Vorschrift, dass Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Parkplätzen mindestens einen Ladepunkt bereitstellen müssen. Die kommenden Regelungen werden diese Anforderungen deutlich verschärfen. Für Bürogebäude mit über 20 Parkplätzen wird beispielsweise ein Ladepunkt pro zwei Stellplätze gefordert, zuzüglich der Verkabelung für die übrigen Plätze. Für andere Nichtwohngebäude gilt ein Ladepunkt pro fünf Stellplätze, ergänzt durch eine Verkabelung für die Hälfte der verbleibenden Plätze.

Für bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen wird eine Quote von einem Ladepunkt pro zehn Stellplätze sowie eine Verkabelung für 50% der Plätze bis zu einem noch festzulegenden Datum eingeführt. Des Weiteren wird "intelligentes Laden" (Smart Charging) zu einer technischen Anforderung. Neue Installationen müssen zudem die OCPP-Kommunikation unterstützen, interoperabel sein und für die Vehicle-to-Grid (V2G)-Technologie vorbereitet werden. Dies macht die Ladeinfrastruktur vernetzter und besser in das Energiesystem des Gebäudes integrierbar.

Originalquelle: garo.se