Neue Ökodesign-Richtlinie verschärft Effizienzanforderungen für Elektromotoren
Die neue EU-Ökodesign-Richtlinie (2019/1781) setzt seit Juli 2021 strengere Effizienzvorgaben für Industriemotoren um, die im Juli 2023 weiter verschärft werden.

Bargteheide, Deutschland – Die neue EU-Ökodesign-Richtlinie (EU) 2019/1781 hat seit dem 1. Juli 2021 die Energieeffizienzanforderungen für Drehstrom-Elektromotoren angepasst. Die Verordnung betrifft sowohl Standard- als auch explosionsgeschützte Motoren. Eine weitere Verschärfung tritt am 1. Juli 2023 in Kraft.
Die erste Stufe der Richtlinie schreibt für drehstromasynchrone Motoren im Leistungsbereich von 0,75 kW bis 1000 kW die Energieeffizienzklasse IE3 vor. Zuvor galt diese Anforderung nur bis 375 kW. Neu in den Geltungsbereich aufgenommen wurden auch 8-polige Motoren.
Für kleinere Drehstrommotoren (0,12 kW bis 0,75 kW) wurde die Effizienzklasse IE2 als Mindestanforderung festgelegt. Die Verordnung umfasst nun auch explosionsgeschützte Elektromotoren mit den Zündschutzarten Ex tb, Ex tc, Ex ec und Ex d. Frühere Ausnahmen für Bremsmotoren, motoren, die über Frequenzumrichter betrieben werden, sowie explosionsgeschützte Motoren sind entfallen.
Am 1. Juli 2023 werden die Anforderungen weiter verschärft. Dann müssen explosionsgeschützte Motoren (Ex eb) und einphasige Motoren im Leistungsbereich von 0,12 kW bis 1000 kW die Effizienzklasse IE2 erfüllen. Für 2-, 4- oder 6-polige Drehstromasynkronmotoren im Leistungsbereich von 75 kW bis 200 kW wird die Effizienzklasse IE4 verpflichtend. Bremsmotoren und bestimmte explosionsgeschützte Motoren sind hierbei Ausnahmen.
NORD DRIVESYSTEMS bietet Lösungen an, die der neuen Ökodesign-Richtlinie entsprechen und empfiehlt Kunden, sich für die Auswahl der geeigneten Motoren an ihre persönlichen Ansprechpartner zu wenden.