📣 Senden Sie uns Ihre Pressemitteilung
Seite aktualisiert sich alle 15 Minuten
Verbraucher

Neue EU-Richtlinie gegen Greenwashing: Verbraucherschutz gestärkt

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt die neuen EU-Vorgaben, die ab dem 27. September gelten und Umweltwerbung strenger regeln. Die Richtlinie stärkt den Verbraucherschutz und verlangt von Unternehmen, ihre Umweltversprechen zu belegen.

24. September 2026
Neue EU-Richtlinie gegen Greenwashing: Verbraucherschutz gestärkt

Berlin – Ab dem 27. September treten strengere EU-Vorgaben für umweltbezogene Werbung in Kraft, die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt die Neuregelungen zur Stärkung des Verbraucherschutzes. Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (EmpCo) verlangt von Unternehmen, Umweltwerbung für ihre Produkte und Dienstleistungen nachvollziehbar zu begründen und zu belegen.

Allgemeine Aussagen wie „umweltfreundlich“, weitreichende Umweltversprechen, die nur einen Teilaspekt betreffen, Werbung mit „Klimaneutralität“ durch Kompensationen sowie Aussagen zu künftigen Umweltleistungen und Nachhaltigkeitssiegeln unterliegen nun verschärften Nachweispflichten. Die DUH wird die Einhaltung der neuen Vorgaben weiterhin stichprobenartig überprüfen.

„Verbraucherinnen und Verbraucher müssen darauf vertrauen können, dass Umweltwerbung hält, was sie verspricht. Greenwashing mit unbelegten Umweltversprechen ist verboten“, erklärte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. Er forderte einen ehrlichen Wettbewerb um umweltfreundlichere Produkte und Dienstleistungen anstelle von substanzlosen Versprechen.

Die neuen Regelungen sollen Verbrauchern helfen, belegte Umweltvorteile leichter zu erkennen und informierte Kaufentscheidungen zu treffen. Gleichzeitig profitieren Unternehmen, die nachweislich die Umwelt schützen. Die DUH ermutigt Verbraucher, Verdachtsfälle von Greenwashing über ihre Webseite zu melden und kündigte an, Verstöße rechtlich zu verfolgen.

Originalquelle: duh.de