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Bauwesen

Neues Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude startet

Das Bundesförderprogramm "Effiziente Gebäude" (BEG) tritt am 21. Juli 2026 mit neuen Konditionen in Kraft. Ziel ist die Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen im Gebäudesektor.

12. Oktober 2026
Neues Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude startet

Das Bundesförderprogramm "Effiziente Gebäude" (BEG) ist am 21. Juli 2026 mit neuen Rahmenbedingungen gestartet, um den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu senken. Die überarbeiteten Konditionen betreffen sowohl die Förderung von Heizsystemen als auch von energieeffizienten Gebäudesanierungen für Wohn- und Nichtwohngebäude.

Für Wohngebäude beträgt die Grundförderung für Heizsysteme 30 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Dieser Höchstbetrag wird ab dem 1. Februar 2027 schrittweise reduziert. Die Förderung für selbstnutzende Eigentümer wird einkommensabhängiger gestaltet und kann bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Familien mit Kindern erhalten zusätzliche Boni, und ein Klimageschwindigkeitsbonus bleibt bestehen. Ab Anfang 2027 wird zudem ein Effizienz-Bonus für innerhalb der EU hergestellte Wärmepumpen eingeführt.

Die Förderung für Heizsysteme in Nichtwohngebäuden ist auf 28.000 Euro für Gebäude bis 150 m² Netto-Grundfläche begrenzt. Für größere Gebäude berechnet sich die Fördersumme nach Fläche und unterliegt ebenfalls einer schrittweisen Reduzierung ab dem 1. Februar 2027.

Auch die Zuschüsse für energieeffiziente Sanierungen wurden angepasst. Der maximale Kreditbetrag für die Sanierung von Wohngebäuden liegt bei 150.000 Euro pro Wohneinheit. Die Tilgungszuschüsse werden pauschal um 10 Prozentpunkte reduziert. Der Bonus für serielle Sanierungen wird auf Effizienzhaus-Stufe 70 EE erweitert und ein entsprechender Bonus für Nichtwohngebäude eingeführt. Anträge für serielle Sanierungen werden voraussichtlich ab Ende September 2026 möglich sein.

Die KfW bestätigt, dass bestehende Förderzusagen weiterhin Gültigkeit haben und Bundesmittel dafür reserviert sind. Die Zusage neuer Anträge ist jedoch von der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel abhängig, ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht nicht.

Originalquelle: kfw.de