GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz tritt in Kraft
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde verkündet und tritt in wesentlichen Teilen in Kraft. Es ändert Herstellerabschläge, Preisregelungen und die Erstattung von Medikamenten.

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist am 29. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt überwiegend am 30. Juli 2026 in Kraft. Nach der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat am 10. Juli 2026 markiert dieses Gesetz eine bedeutende Neuregelung für den Arzneimittelmarkt und die gesetzliche Krankenversicherung (GKV).
Kernpunkte des Gesetzes sind unter anderem ein dauerhafter, zusätzlicher Herstellerabschlag von 8,5%, was den Gesamtabschlag auf 15,5% erhöht. Ausnahmen sind für Biosimilars, Erstattungsbetragsvereinbarungen und bestimmte klinische Prüfungen vorgesehen. Ein separater Impfstoffabschlag wird auf 9% angehoben. Diese Regelungen gelten ab dem 1. Januar 2027 für zu Lasten der Kassen abgegebene Arzneimittel.
Die Preis-Mengen-Regelung wird verschärft: Der Rabattfaktor steigt bei Umsätzen über 100 Millionen Euro von 1% auf 1,5%. Dies tritt bereits am 30. Juli 2026 in Kraft. Weiterhin werden Rabattverträge für patentgeschützte Wirkstoffe in einer Pilotphase bis Ende 2030 erprobt. Das Preismoratorium wird bis Ende 2030 verlängert.
Das Gesetz schließt zudem homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie Leistungen von den Satzungsleistungen der GKV aus, wirksam ab 1. Januar 2027. Versicherte mit schwerwiegenden Erkrankungen erhalten ab dem 30. Juli 2026 Anspruch auf standardisierte Cannabisextrakte im Rahmen eines sechsmonatigen Therapieversuchs.
Mit diesen Maßnahmen zielt die Bundesregierung darauf ab, die Beitragssätze der GKV zu stabilisieren und gleichzeitig die Versorgung mit Arzneimitteln sicherzustellen. Die Auswirkungen auf die Pharmaindustrie und die Ausgaben der Krankenkassen werden in den kommenden Jahren deutlich spürbar sein.