Verschärfte Sicherheitsregeln für Powerbanks an Bord
Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) hat die Mitnahmeregeln für Powerbanks präzisiert. Das Laden und die Nutzung während des Fluges sind nun untersagt.
Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) hat aufgrund der anhaltenden Brandgefahr durch Lithium-Ionen-Akkus die Sicherheitsbestimmungen für Powerbanks verschärft. Seit März 2026 ist das Aufladen sowie die aktive Nutzung mobiler Akkus während eines Fluges weltweit untersagt. Zudem dürfen Passagiere nur noch maximal zwei Powerbanks im Handgepäck mitführen.
Die Regelung folgt einer Reihe von Sicherheitsvorfällen. So musste kürzlich eine Maschine der Lufthansa auf dem Weg nach Lissabon in Lyon landen, nachdem eine Powerbank in der Kabine in Brand geraten war. Zwar konnte die Bordcrew das Feuer mit speziellen Lithium-Safe-Bags löschen, doch der Vorfall unterstreicht die Risiken, die von solchen Geräten in der Luft ausgehen.
Fluggesellschaften wie Lufthansa, Eurowings und Swiss Air setzen diese Vorgaben konsequent um. Powerbanks müssen zwingend im Handgepäck transportiert werden; eine Mitnahme im aufgegebenen Gepäck ist strikt verboten. An Bord müssen die Akkus griffbereit aufbewahrt werden, um im Notfall schnell reagieren zu können; eine Lagerung in den Gepäckfächern ist unzulässig. Für Geräte mit einer Kapazität ab 100 Wh ist zudem vorab eine Genehmigung durch die Fluggesellschaft erforderlich.
Luftfahrtbehörden wie die US-amerikanische FAA und die britische CAA warnen regelmäßig vor den Gefahren durch die zunehmende Anzahl von Akkugeräten an Bord. Reisende sollten sich daher stets vor Reiseantritt über die individuellen Bestimmungen der jeweiligen Airline informieren.