Neues Apothekengesetz In Kraft: Was Sofort Gilt Und Was Später Kommt
Das neue Apothekenrecht ApoVWG ist am 2. Juli 2026 in Kraft getreten. Es bringt unmittelbare Änderungen und gestaffelte Neuregelungen für Apothekenleistungen und den Betrieb von Apotheken.

Seit dem 2. Juli 2026 gelten in Deutschland neue Regelungen für Apotheken im Rahmen des Apotheken-Versorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG). Das Gesetz, das am 1. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, führt umfassende Änderungen für die Versorgung durch Apotheken ein.
Das Gesetz modifiziert unter anderem das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), das Apothekengesetz und die Arzneimittelpreisverordnung. Neu geregelt werden pharmazeutische Dienstleistungen, Schutzimpfungen, Blutentnahmen, Zweigapotheken und Notdienste. Auch die vorübergehende Aufrechterhaltung des Apothekenbetriebs durch pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) sowie die Abgabe bestimmter verschreibungspflichtiger Arzneimittel werden angepasst.
Unmittelbar ab dem 2. Juli 2026 wirksam sind erweiterte Austauschmöglichkeiten bei Rabattverträgen und die Regelung zur "Nullretax". Apotheken dürfen zudem bestimmte Schnelltests für Selbstzahler anbieten, etwa auf Influenza oder Noroviren. Eine Anschlussversorgung mit bestimmten verschreibungspflichtigen Medikamenten ist auch ohne Rezeptvorlage möglich, jedoch im engen Rahmen für chronisch kranke Patienten.
Mehrere Neuerungen des ApoVWG bedürfen jedoch noch ergänzender Regelungen oder Qualifizierungen und treten erst später in Kraft. Die finanzielle Förderung von Teil-Notdiensten greift erst ab dem 1. Oktober 2026. Für neue pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) müssen noch Arbeitsanweisungen und Vergütungsvereinbarungen erarbeitet werden. Für venöse Blutentnahmen und Impfungen sind Mustercurricula durch die Bundesapothekerkammer zu erstellen.
Die ABDA und weitere Kammern und Verbände werden die Apotheken schrittweise über die Details und die Umsetzung des Gesetzes informieren, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.