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Professionelle Dienstleistungen

Neue Psychotherapie-Richtlinie und Jobsharing-Regelungen beschlossen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine neue Psychotherapie-Richtlinie verabschiedet und damit die ambulante psychotherapeutische Versorgung reformiert.

24. September 2026
Neue Psychotherapie-Richtlinie und Jobsharing-Regelungen beschlossen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16. Juni 2016 eine Änderung der Psychotherapie-Richtlinie beschlossen. Diese Neuregelung stellt eine Strukturreform der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland dar und entspricht dem Auftrag des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG).

Die Berufsverbände, darunter der VPP im BDP, bewerten die Neuerungen teilweise kritisch. Gleichzeitig hat der G-BA die Regelungen für das Jobsharing angepasst. Psychotherapeuten in Jobsharing-Praxen mit einem unterdurchschnittlichen Praxisumfang können zukünftig ihren Umsatz stärker steigern als bisher, indem sie auf bis zu 25 Prozent über dem Fachgruppendurchschnitt liegen können.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) unterstützt zudem eine Unterschriftenaktion zur facharztäquivalenten tariflichen Eingruppierung angestellter Psychotherapeuten im öffentlichen Dienst. Ziel ist die Beibehaltung der Eingruppierung in die höchste Tarifstufe (EG 15).

Gemeinsam mit über 20 weiteren psychotherapeutischen Verbänden hat der VPP eine Stellungnahme zur Internettherapie veröffentlicht. Diese Erklärung legt Qualitäts- und Sorgfaltskriterien für psychotherapeutische Interventionen fest, die über das Internet oder andere elektronische Kommunikationsmittel erfolgen.

Psychische Erkrankungen sind eine häufige Ursache für Arbeitsausfälle. Im Jahr 2014 fehlten Arbeitnehmer bundesweit fast 80 Millionen Tage wegen psychischer Erkrankungen, was sie zur zweithäufigsten Ursache für Arbeitsunfähigkeit macht, nach Muskel-Skelett-Erkrankungen.

Originalquelle: bdp-verband.de